• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)

Sich bei der Erstellung eines Raumordnungsplans für die AWZ und das Bundesgebiet beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen für die AWZ und für den Gesamtraum Deutschlands beteiligen.

Beschreibung

Als Bürgerin beziehungsweise Bürger oder für Ihr Unternehmen oder als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung von Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) und den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Wie Sie sich beteiligen können, können Sie der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan entnehmen. Diese wird von der zuständigen Behörde bereitgestellt.


In Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee und für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland können Festlegungen erfolgen, die:

  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten
  • weitere wirtschaftliche Nutzungen betreffen
  • die Meeresumwelt schützen und verbessern

Raumordnungspläne können zum Beispiel auch länderübergreifende Festlegungen zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen enthalten.
 

Ansprechpartner

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Referat S III 2 - Raumordnungsrecht, Raumordnungsplanung

Adresse

Hausanschrift

Krausenstraße 17-18

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 18 335-0

Internet

Version

Technisch geändert am 30.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll online erfolgen. 
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen. 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben. 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird auf der Internetseite der den Plan aufstellenden Behörde bekanntgegeben.
 

Fristen

Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 25.07.2024

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Ostsee, Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung, Nordsee, Gebietsfestlegungen, deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone, Raumordnungsplan, Raumordnungsgesetz, Öffentlichkeitsbeteiligung, Ausschließliche Wirtschaftszone, Bundesgebiet, AWZ, Bürgerbeteiligung, Raumordnung, Raumordnungsplan erstellen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English