Förderung der Durchführung von Praktika im Agrar- und Ernährungsbereich in Deutschland für Agrarstudenten aus Zentralasien und Osteuropa und international für deutsche Absolventen entsprechender Ausbildungsgänge Aufforderung
    99400292240000

    Förderung beantragen für Pflichtpraktika junger Fachkräfte der Landwirtschaft aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan in Deutschland

    Wenn Ihre Einrichtung Aufenthalte für Pflichtpraktika für Studierende des Agrarbereichs aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan organisiert, können Sie eine Zuwendung vom Bund erhalten.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) fördert Aufenthalte für Pflichtpraktika junger Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten in Deutschland. Dazu zählen folgende Länder:

    • Ukraine
    • Kirgisistan
    • Kasachstan
    • Usbekistan

    Das Praktikum soll es Studierenden der Agrarwirtschaft ermöglichen, sich in Deutschland weiterzubilden. Sie sollen einen Einblick in deutsche Agrarstrukturen gewinnen und ihre bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Als künftige Fach- und Führungskräfte ist es wichtig, dass die Studierenden die Wirtschaftsweise und Marktbedingungen privatwirtschaftlich geführter deutscher Betriebe kennenlernen. Die Praktika werden durch zentrale Lehrgänge, Fachexkursionen und Zwischenseminare ergänzt.

    In den folgenden Bereichen der Landwirtschaft sollen Studierende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln:

    • Produktionsverfahren im Bereich Pflanzenbau, Tierhaltung und Bioenergie
    • Betriebswirtschaft und betriebliches Management
    • Vermarktung
    • Natur- und Umweltschutz
    • Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Mitarbeiterführung
    • ökologische und soziale Rahmenbedingungen

    Während ihres Praktikums sollen die Studierenden das deutsche Berufsbildungssystem kennenlernen und in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit die in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anwenden und weitergeben können.

    Online-Dienst

    Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)

    ID: B100019_108973736

    Beschreibung

    Das elektronische Online-Antragssystem "easy-Online" ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. "easy-Online" unterstützt Sie bei der Erstellung eines Antrags durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen und stellt die Übermittlung eines formgerechten Antrags sicher.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 334 - Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn

    Kontakt speichern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mehlem Fähre
      Linie:
      • Bus: 612
    • Haltestelle: Deichmanns Aue
      Linie:
      • Bus: 610, 613, 857, N7
    • Haltestelle: Bonn-Mehlem
      Linie:
      • Regionalbahn: RB26, RB30, RB48

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte erst anmelden an der Pforte. Rollstuhlgerechter Zugang mit Aufzug liegt gegenüber.

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 6845-4518

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3739

    E-Mail: 334@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Förderung

    Voraussetzungen

    • Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen ist eine nichtstaatliche Organisation, auf die folgendes zutrifft:
      • Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb.
      • Die Niederlassung ist in der Bundesrepublik Deutschland.
      • Sie verfügt über Erfahrungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung.
      • Sie bietet Praktikumsprogramme an.
    • Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse daran, das Projekt zum Praktikumsaufenthalt durchzuführen.
    • Das Projekt zum Praktikumsaufenthalt ist ohne Bundesmittel nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchführbar.
    • Sie haben bei der Antragstellung noch nicht mit dem Projekt begonnen.
    • Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert.
    • Ihre Organisation gewährleistet eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und kann die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachweisen.
    • Bei Ihrer Organisation handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
    • Über das Vermögen Ihrer Organisation wurde keines der folgenden Verfahren beantragt oder eröffnet:
      • Insolvenzverfahren
      • Vergleichsverfahren
      • Konkursverfahren
      • Sequestrationsverfahren
      • Gesamtvollstreckungsverfahren
    • Es besteht keine Rückforderungsanordnung gegen Ihre Organisation.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag online:

    • Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
    • Laden Sie für Ihren Antrag benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
    • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüft Ihren Antrag.
    • Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Frist zur Einreichung des Antrags vor Beginn des Vorhabens.)

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Bearbeitungsdauer ab Eingang des Antrags.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    es gibt keine Hinweise / Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 14.04.2026

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Stichwörter

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Praktikum, Wissenstransfer, Studierende, Beantragung, Praktikumsprogramm, Agrarwirtschaft, Agrarwissenschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de