Forschung für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung Aufforderung
    99400291240000

    Förderung für Forschungsvorhaben im Bereich der internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung beantragen

    Wenn Ihre Forschungseinrichtung zu nachhaltiger Waldbewirtschaftung forscht und dabei mit Partnern aus Drittstaaten kooperiert, können Sie eine Zuwendung vom Bund beantragen.

    Beschreibung

    Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.

    Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

    Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:

    • Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft
    • Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt
    • Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel
    • Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung
    • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels
    • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftung
    • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern
    • Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
    • Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken

    Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.

    Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für:

    • projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel
    • Instrumente und Ausrüstung
    • Aufträge an Dritte

    Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 334 - Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn

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    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mehlem Fähre
      Linie:
      • Bus: 612
    • Haltestelle: Bonn-Mehlem
      Linie:
      • Regionalbahn: RB26, RB30, RB48
    • Haltestelle: Deichmanns Aue
      Linie:
      • Bus: 610, 613, 857, N7

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte erst anmelden an der Pforte. Rollstuhlgerechter Zugang mit Aufzug liegt gegenüber.

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3739

    Fax: +49 228 6845-4518

    E-Mail: 334@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektskizze von maximal 12 Seiten in englischer Sprache
    • Kostenplan mit Angaben zu Ausgaben
    • von allen Projektpartnern unterzeichnete Konsortialvereinbarung
    • Projektsteckbrief
    • Forschungsdatenmanagementplan

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen die Förderung für Ihre Einrichtung, zum Beispiel:
      • Ihre Hochschule
      • Ihre außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
      • Ihre Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMLEH
    • Die Hochschule oder Forschungseinrichtung ist in Deutschland niedergelassen.
    • Sie beantragen die finanziellen Mittel zur Förderung entsprechend der Richtlinie für die Förderung.
    • Ihr Forschungsvorhaben wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.
    • Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse an der Durchführung des Vorhabens.
    • Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert und verfügen über ausreichend Fachexpertise, um das Vorhaben durchzuführen.
    • Sie legen eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vor.
    • Sie können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten schriftlich belegen und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise erbringen.
    • Sie veröffentlichen die im Rahmen des Forschungsvorhabens erarbeiteten Lösungsansätze.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.

    Verfahrensablauf

    Im ersten Schritt reichen Sie eine Skizze ein. Die Einreichung der Skizze erfolgt online:

    • Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
    • Laden Sie für Ihre Skizze benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
    • Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben in englischer Sprache.
    • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und die benötigten Nachweise.
    • Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die eingegangenen Projektskizzen geprüft.
    • Der Projektträger BLE informiert Sie über das Ergebnis.

    Im zweiten Schritt beantragen Sie die Förderung.

    • Bei positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
    • Die BLE prüft Ihren Förderantrag.
    • Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung.
       

    Fristen

    Eine Frist zur Einreichung einer Projektskizze wird auf der Webseite bekanntgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Bearbeitungsdauer ab Eingang der Skizze.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 23.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2026

    Stichwörter

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Beantragung, Wissenstransfer, Waldbewirtschaftung, Waldwirtschaft, Skizze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English