Projektförderung Welternährung und andere internationale Angelegenheiten Aufforderung
    99400283240000

    Förderung für Forschungsvorhaben im Bereich bilateraler und internationaler Kooperationen zur Welternährung beantragen

    Wenn Ihre Forschungseinrichtung zur Welternährung forscht und dabei mit bestimmten internationalen Partnern kooperiert, können Sie eine Zuwendung vom Bund beantragen.

    Beschreibung

    Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen zur Welternährung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.

    Die Forschungskooperation müssen Sie mit mindestens einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung oder einem Unternehmen in Afrika südlich der Sahara und/oder in Süd- und Südost-Asien durchführen.

    Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

    Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:

    • Aufbau langfristiger und tragfähiger Partnerschaften zwischen deutschen Forschungseinrichtungen im Agrar- und Ernährungsbereich mit solchen in den Zielregionen
    • Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf:
      • Wirtschaftlichkeit
      • Umwelt- und Ressourcenschutz
      • Ressourceneffizienz
      • Klimaschutz und -anpassung
      • Resilienz
      • Tierschutz
      • Pflanzen- und Tiergesundheit inklusive Zoonosen
      • Lebensmittelsicherheit
    • Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten
    • Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und -qualität entlang von Lieferketten und deren Aufbau und Optimierung
    • Verbesserung der Ernährungsqualität
    • Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung 
    • Verbesserung von Bildungs- und Beratungssystemen sowie Digitalisierung
    • Lösung komplexer ökonomischer, ökologischer und sozialer Herausforderungen, um die Ernährungssicherung durch übergreifende Systemansätze dauerhaft zu verbessern

    Im Bundesanzeiger werden thematisch eingegrenzte Bekanntmachungen veröffentlicht.

    Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.

    Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel.
    Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.

    Online-Dienst

    Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)

    ID: B100019_108973736

    Beschreibung

    Das elektronische Online-Antragssystem "easy-Online" ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. "easy-Online" unterstützt Sie bei der Erstellung eines Antrags durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen und stellt die Übermittlung eines formgerechten Antrags sicher.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 334 - Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn

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    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mehlem Fähre
      Linie:
      • Bus: 612
    • Haltestelle: Bonn-Mehlem
      Linie:
      • Regionalbahn: RB26, RB30, RB48
    • Haltestelle: Deichmanns Aue
      Linie:
      • Bus: 610, 613, 857, N7

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte erst anmelden an der Pforte. Rollstuhlgerechter Zugang mit Aufzug liegt gegenüber.

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3739

    Fax: +49 228 6845-4518

    E-Mail: 334@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektskizze von maximal 12 Seiten in englischer Sprache
    • Kostenplan mit Angaben zu Ausgaben
    • von allen Projektpartnern unterzeichnete Konsortialvereinbarung
    • Projektsteckbrief
    • Forschungsdatenmanagementplan

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen die Förderung für Ihre Einrichtung, zum Beispiel:
      • Ihre Hochschule
      • Ihre außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
      • Ihr kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
    • Die Hochschule, Forschungseinrichtung oder das KMU ist in Deutschland niedergelassen.
    • Sie beantragen die finanziellen Mittel zur Förderung entsprechend der Richtlinie für die Förderung.
    • Ihr Vorhaben leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung.
    • Ihr Forschungsvorhaben wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.
    • Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse an der Durchführung des Vorhabens.
    • Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert und verfügen über ausreichend Fachexpertise, um das Vorhaben durchzuführen.
    • Sie legen eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vor.
    • Sie können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten schriftlich belegen und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise erbringen.
    • Sie veröffentlichen die im Rahmen des Forschungsvorhabens erarbeiteten Lösungsansätze.
    • Als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger koordinieren Sie das Forschungsvorhaben zentral.
    • Sie machen Dritten das Material, das Sie während Ihres Forschungsvorhabens erarbeitet haben, entsprechend den national und international geltenden Rechtsvorschriften zugänglich. Dazu gehören:
      • Informationen
      • Daten
      • Software
    • Sie gewährleisten den Wissenstransfer Ihrer Ergebnisse in die Praxis.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.

    Verfahrensablauf

    Im ersten Schritt reichen Sie eine Skizze ein. Die Einreichung der Skizze erfolgt online:

    • Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
    • Laden Sie für Ihre Skizze benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
    • Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben in englischer Sprache.
    • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und die benötigten Nachweise.
    • Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die eingegangenen Projektskizzen geprüft.
    • Der Projektträger BLE informiert Sie über das Ergebnis.

    Im zweiten Schritt beantragen Sie die Förderung.

    • Bei positiver Bewertung werden Sie in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
    • Die BLE prüft Ihren Förderantrag.
    • Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung.

    Fristen

    Eine Frist zur Einreichung einer Projektskizze wird in der jeweiligen Förderbekanntmachung festgelegt.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Bearbeitungsdauer ab Eingang der Skizze)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 20.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2026

    Stichwörter

    Wissenstransfer, Welternährung, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Beantragung, Skizze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English