• Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung

Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen

Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.

Beschreibung

Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

Für diese sogenannten

  • Grundstoffe
  • Drogenausgangsstoffe
  • erfassten Stoffe

erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.

Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

53175 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 99307-5104

Fax: +49 228 99307-5194

Telefon Festnetz: +49 228 99307-5114

E-Mail: poststelle@bfarm.de

E-Mail: grundstoffe@bfarm.de

Internet

Version

Technisch geändert am 16.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
  • optional: Sicherheitsdatenblatt
  • optional: Analysezertifikat

Voraussetzungen

  • Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

  • Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
    • Ihrem vollständigen Namen
    • Ihrer vollständigen Anschrift
    • Telefonnummer
    • Faxnummer, sofern vorhanden
    • Ihrer E-Mail-Adresse
    • allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
    • Post,
    • Fax oder
    • E-Mail
  • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

7 Tage

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 08.05.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Drogenausgangsstoffe, Bundesopiumstelle, Erfasste Stoffe, BfArM, Grundstoffe, Einfuhr, Ausfuhr, Grundstoffhaltige Mischung, Bewertung, Mischung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English