Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung

    Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen

    Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.

    Beschreibung

    Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

    Für diese sogenannten

    • Grundstoffe
    • Drogenausgangsstoffe
    • erfassten Stoffe

    erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

    Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

    Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99307-5104

    Fax: +49 228 99307-5194

    Telefon Festnetz: +49 228 99307-5114

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    E-Mail: grundstoffe@bfarm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
    • optional: Sicherheitsdatenblatt
    • optional: Analysezertifikat

    Voraussetzungen

    • Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

    Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

    • Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
      • Ihrem vollständigen Namen
      • Ihrer vollständigen Anschrift
      • Telefonnummer
      • Faxnummer, sofern vorhanden
      • Ihrer E-Mail-Adresse
      • allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
    • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
      • Post,
      • Fax oder
      • E-Mail
    • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    7 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 08.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Stichwörter

    Grundstoffe, Mischung, Drogenausgangsstoffe, Einfuhr, Grundstoffhaltige Mischung, Bewertung, Bundesopiumstelle, Ausfuhr, Erfasste Stoffe, BfArM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English