Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung
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    Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen

    Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.

    Beschreibung

    Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

    Für diese sogenannten

    • Grundstoffe
    • Drogenausgangsstoffe
    • erfassten Stoffe

    erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

    Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

    Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.

    Online-Dienst

    Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen online beantragen

    ID: B100019_125588600

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben oder ausgefüllter Onlineantrag
    • optional: Sicherheitsdatenblatt
    • optional: Analysezertifikat

    Voraussetzungen

    • Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie online oder formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

    Wenn Sie die Prüfung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Onlineantrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
      • Für die Antragstellung benötigen Sie:
        • ein Elster-Unternehmenskonto
        • ein Elster-Zertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF, PNG oder JPEG-Datei mit maximal 10 Megabyte pro Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
      • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
    • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

    Wenn Sie die Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

    • Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
      • Ihrem vollständigen Namen
      • Ihrer vollständigen Anschrift
      • Telefonnummer
      • Faxnummer, sofern vorhanden
      • Ihrer E-Mail-Adresse
      • allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
    • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
      • Post,
      • Fax oder
      • E-Mail
    • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    7 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 14.11.2025

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Stichwörter

    Erfasste Stoffe, Grundstoffhaltige Mischung, Grundstoffe, Bewertung, Einfuhr, Mischung, Drogenausgangsstoffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de