Meldungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln Registrierung
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    Meldungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln (nach § 18 BtMG) übermitteln

    Wenn Sie eine Erlaubnis zur Teilnahme am legalen Betäubungsmittelverkehr besitzen, müssen Sie den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs regelmäßig melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Erlaubnis besitzen, um am legalen Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen, müssen Sie zweimal pro Jahr den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. In der Meldung müssen Sie unter anderem getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge melden, die

    • hergestellt, ein- oder ausgeführt, erworben oder abgegeben wurde,
    • vernichtet wurde,
    • zu anderen Zwecken verwendet wurde oder
    • am Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres als Bestand vorhanden war.

    Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, dann müssen Sie nur einmal im Jahr Meldung erstatten. Dazu melden Sie getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge, die Sie beim Anbau je Anbaufläche gewonnen haben.

    Sie sind meldepflichtig, solange Ihre Erlaubnis gültig ist beziehungsweise im jeweiligen Meldezeitraum gültig war. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen haben und keine Bestände aufweisen, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.

    Wenn Ihre Erlaubnis abläuft oder Sie darauf verzichten, müssen Sie eine Abschlussmeldung einreichen.

    War eine Meldung fehlerhaft, können Sie eine Korrekturmeldung einreichen, um Ihre Angaben zu berichtigen.

    Online-Dienst

    Meldung für den Betäubungsmittelverkehr online einreichen

    ID: B100019_121015354

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle, Fachgebiet 83

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweise ist möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer)
    • Ihre Meldung in Form der ausgefüllten Meldeformblätter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
    • bei Korrektur: Unterlagen zur Korrektur

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Erlaubnis zum legalen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM-Erlaubnis).
    • Bei Meldungen von Organisationen: Sie sind die für den legalen Betäubungsmittelverkehr verantwortliche Person, deren Vertretung oder ein Teil der Geschäftsführung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Meldung für den legalen Betäubungsmittelverkehr online oder per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

    Meldung online einreichen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Onlineformular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
      • Wenn Sie die Meldung als Organisation, als Einzelunternehmen oder als selbstständig tätige Person einreichen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie die Meldung als Privatperson einreichen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Onlinefunktion Ihres Personalausweises und ein BundID-Konto.
    • Laden Sie die erforderlichen ausgefüllten Meldeformblätter des BfArM als Datei hoch und senden Sie das Formular ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
      • PDF
      • PNG
      • JPEG
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
      • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.

    Meldung per Post einreichen:

    • Laden Sie das Meldungsformular auf der Internetseite des BfArM herunter.
    • Drucken Sie die Formulare aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie per Post an das BfArM.
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben.

    Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung für das vergangene Kalenderhalbjahr jeweils bis zum 31.01. beziehungsweise 31.07. einreichen. Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, müssen Sie die Meldung für das vergangene Kalenderjahr bis zum 31.01.einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 09.04.2025

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2025

    Stichwörter

    BtMG Meldewesen, BtMG Anzeigepflicht, legaler Betäubungsmittelverkehr Meldung, BtMG Meldepflicht, §18 BtMG Meldung, Betäubungsmittel Meldung, Betäubungsmittelgesetz Anzeige, Betäubungsmittelgesetz Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English