Wohnförderkonto Feststellung Besteuerungsgrundlage

    Steuerliche Folgen nach Eintritt in die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages feststellen

    Beginnt die Auszahlung Ihres Altersvorsorgevertrages, stellt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) den Stand Ihres Wohnförderkontos, den Verminderungs- und gegebenenfalls Auflösungsbetrags fest und teilt diese Beträge dem zuständigen Finanzamt mit.

    Beschreibung

    Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.

    Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.

    Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.

    zuständige Stelle

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Ansprechpartner

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 10-13

    14776 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 21677200

    E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die EigenheimrentenFörderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
    • Ihre vertraglich vereinbarte Auszahlungsphase hat bereits begonnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Den Beginn der Auszahlungsphase teilt Ihr Anbieter der ZfA mit. Die Auszahlungsphase beginnt spätestens mit Vollendung Ihres 68. Lebensjahres.
    • Die im Wohnförderkonto eingestellten Beträge müssen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert versteuern.
    • Sie erhalten von der ZfA einen Bescheid, aus der die Höhe des jährlichen Verminderungsbetrags hervorgeht.
    • Abweichend vom festzustellenden Verminderungsbetrag können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos gegenüber der ZfA verlangen.
    • Die ZfA teilt Ihnen die Höhe dieses Betrages ebenfalls per Bescheid mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 27.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Riester-Vertrag, Wohnförderkonto, Auflösungsbetrag, nachgelagerte Besteuerung, Verminderungsbetrag, Eigenheimrenten-Förderung, Altersvorsorgevertrag, Auszahlungsphase, Stand des Wohnförderkontos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English