Steuerliche Folgen nach Eintritt in die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages feststellen
Beginnt die Auszahlung Ihres Altersvorsorgevertrages, stellt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) den Stand Ihres Wohnförderkontos, den Verminderungs- und gegebenenfalls Auflösungsbetrags fest und teilt diese Beträge dem zuständigen Finanzamt mit.
Beschreibung
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.
Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.
Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.
zuständige Stelle
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Ansprechpartner
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3381 21677200
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die EigenheimrentenFörderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Ihre vertraglich vereinbarte Auszahlungsphase hat bereits begonnen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
- Den Beginn der Auszahlungsphase teilt Ihr Anbieter der ZfA mit. Die Auszahlungsphase beginnt spätestens mit Vollendung Ihres 68. Lebensjahres.
- Die im Wohnförderkonto eingestellten Beträge müssen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert versteuern.
- Sie erhalten von der ZfA einen Bescheid, aus der die Höhe des jährlichen Verminderungsbetrags hervorgeht.
- Abweichend vom festzustellenden Verminderungsbetrag können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos gegenüber der ZfA verlangen.
- Die ZfA teilt Ihnen die Höhe dieses Betrages ebenfalls per Bescheid mit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
0 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 27.03.2024
Stichwörter
Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Riester-Vertrag, Wohnförderkonto, Auflösungsbetrag, nachgelagerte Besteuerung, Verminderungsbetrag, Eigenheimrenten-Förderung, Altersvorsorgevertrag, Auszahlungsphase, Stand des Wohnförderkontos