• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Wohnförderkonto Feststellung Stand

Auskunft über den Stand des Wohnförderkontos beantragen

Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.

Beschreibung

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages. 

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
 

Ansprechpartner

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Adresse

Hausanschrift

Geschwister-Scholl-Straße 10-13

14776 Brandenburg an der Havel

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3381 21677200

E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 04.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

  • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
  • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
  • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28.03.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Eigenheimrenten-Förderung, Feststellung Wohnförderkonto, nachgelagerte Besteuerung, aktueller Stand Wohnförderkonto, Minderungsbeträge, Wohnförderkonto, Altersvorsorgevertrag, Riester-Vertrag, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English