Wohnförderkonto Feststellung Stand

    Auskunft über den Stand des Wohnförderkontos beantragen

    Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.

    Beschreibung

    In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages. 

    Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
     

    Ansprechpartner

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 10-13

    14776 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 21677200

    E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
    • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
    • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
    • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    nachgelagerte Besteuerung, aktueller Stand Wohnförderkonto, Altersvorsorgevertrag, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Riester-Vertrag, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Wohnförderkonto, Eigenheimrenten-Förderung, Feststellung Wohnförderkonto, Minderungsbeträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English