Wohnförderkonto Feststellung Auflösung (bei Aufgabe Eigentum oder Selbstnutzung)

    Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung

    Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.

    Beschreibung

    In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.

    Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.

    Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.

    Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.

    Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel

    • die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
    • nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
    • aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.

    zuständige Stelle

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Ansprechpartner

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 10-13

    14776 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 21677200

    E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
    • Sie nutzen Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst.
    • Sie geben Ihr Eigentum an Ihrer steuerlich geförderten Immobilie auf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie melden der ZfA oder Ihrem Anbieter, dass Sie Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen oder Ihr Eigentum daran aufgegeben haben.
    • Ihr Wohnförderkonto wird aufgelöst.
    • Die ZfA berechnet den Auflösungsbetrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid.
    • Die ZfA informiert Ihren Anbieter und das für Sie zuständige Finanzamt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 27.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Minderungsbetrag, Wohnförderkonto, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Auflösungsbetrag, Aufgabe der Selbstnutzung, Altersvorsorgevertrag, Reinvestition, Riester-Vertrag, Stand des Wohnförderkontos, nachgelagerte Besteuerung, Auszahlungsphase, Ansparphase

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English