Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen
Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
Ansprechpartner
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3381 21677200
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
- Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
- Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
- Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
- Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
- Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
- Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.
Fristen
Antragsfrist: 1 Jahr (Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 28.03.2024
Stichwörter
Zulagen und Steuerermäßigungen, schädliche Verwendung, Überprüfung einbehaltene Förderung, vorzeitige Auflösung Riestervertrag, Rückzahlungsbetrag, Riestervertrag, Kündigung Riestervertrag