• Ofterdingen (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg)
Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung

Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

Ansprechpartner

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Adresse

Hausanschrift

Geschwister-Scholl-Straße 10-13

14776 Brandenburg an der Havel

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3381 21677200

E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 04.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
  • Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

  • Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
  • Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
  • Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
  • Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
  • Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.

Fristen

Antragsfrist: 1 Jahr (Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.)

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 28.03.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

vorzeitige Auflösung Riestervertrag, Kündigung Riestervertrag, Zulagen und Steuerermäßigungen, Rückzahlungsbetrag, Überprüfung einbehaltene Förderung, schädliche Verwendung, Riestervertrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English