Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung

    Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

    Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

    Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

    Ansprechpartner

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 10-13

    14776 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 21677200

    E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
    • Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
    • Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
    • Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
    • Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
    • Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Jahr (Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 28.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Zulagen und Steuerermäßigungen, schädliche Verwendung, Überprüfung einbehaltene Förderung, vorzeitige Auflösung Riestervertrag, Rückzahlungsbetrag, Riestervertrag, Kündigung Riestervertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English