Bericht des Prüfers EntgegennahmeOnline erledigen

    Bericht des Prüfers übermitteln

    Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Ausbildung von Luftfahrtpersonal nehmen Sie als Prüferin oder Prüfer Prüfungen ab. Nach der Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber das abgezeichnete Original der Prüfung. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben bei Ihnen.

    Im Anschluss können Sie den Bericht mit dem Ergebnis sowie weiteren Einträgen und Nachweisen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

    Mit dem übermittelten Bericht des Prüfers kann das Luftfahrt-Bundesamt die Inhalte des Berichts in ihrer Datenbank abspeichern.

    Online-Dienst

    Prüfungsbericht für Luftfahrtpersonal online übermitteln

    ID: B100019_110728996

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
    • Prüfungsbericht
    • Lizenzkopie mit Handeintrag

    wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:

    • Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
    • Prüfungslizenz
    • ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
    • Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
    • Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
    • Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
    • Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag
    • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Lizenz, Handeintrag, bewerbende Person, Prüfer, Änderung, Luftfahrt, Berechtigungen, Verlängerung, Prüfender, Bericht, Kürzung, Veränderungen, Prüfende, Übermittlung, Prüfling, Prüfung, Prüfernummer, Luftfahrzeug, Prüferin, Prüfungsbericht, Sprachenvermerk, Übermitteln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English