Bericht des Prüfers übermitteln
Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Beschreibung
Im Rahmen der Ausbildung von Luftfahrtpersonal nehmen Sie als Prüferin oder Prüfer Prüfungen ab. Nach der Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber das abgezeichnete Original der Prüfung. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben bei Ihnen.
Im Anschluss können Sie den Bericht mit dem Ergebnis sowie weiteren Einträgen und Nachweisen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.
Mit dem übermittelten Bericht des Prüfers kann das Luftfahrt-Bundesamt die Inhalte des Berichts in ihrer Datenbank abspeichern.
Online-Dienst
Prüfungsbericht für Luftfahrtpersonal online übermitteln
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
Vertrauensniveau
niedrig
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Internet
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
Kontakt
Fax: +49 531 23554395
E-Mail: prueferangelegenheiten@LBA.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Prüfungsbericht
- Lizenzkopie mit Handeintrag
wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:
- Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
- Prüfungslizenz
- ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
- Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
- Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
- Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
- Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang I, Teil-FCL, Abschnitt K, Kapitel 1, Durchführung von praktischen Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen FCL.1030(b)(3)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zum Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des LBAKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum Umgang mit Prüfungsberichten auf der Internetseite des LBAKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023
Stichwörter
Prüfernummer, Sprachenvermerk, bewerbende Person, Berechtigungen, Prüfung, Prüferin, Lizenz, Verlängerung, Prüfender, Luftfahrt, Prüfling, Prüfungsbericht, Prüfende, Veränderungen, Übermittlung, Kürzung, Bericht, Übermitteln, Handeintrag, Luftfahrzeug, Prüfer, Änderung