Frequenzzuteilung für den drahtlosen Netzzugang (Campusnetze) beantragen
Sie möchten bestimmte Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang nutzen? Dies müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Beschreibung
Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Funkverbindungen zu. Der drahtlose Netzzugang ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.
Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der zugewiesenen Frequenzen sorgen.
Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die für den Einsatz vorgesehenen Funkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
- Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Funkanwendungen im In und Ausland.
- Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
- Im Zusammenhang mit der Frequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Funkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 226 (BNetzA) - Lokales Breitband
Adresse
Postanschrift
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anlage 3 Frequenzzuteilungs-Antrag 3700-3800 MHz
- Anlage 5a FaLeiZu Antragsteller_Berechtigung
- Anlage 5b - FaLeiZu Erklärung_Beauftragter
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Frequenzen werden zugeteilt, wenn
- sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
- sie verfügbar sind,
- die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
- eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag per E-Mail stellen:
- Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Laden sie im Bereich Telekommunikation>Frequenzen>Öffentliche Netze>Regionale Netze die Datei "Antragsformblätter für lokales Breitband" herunter.
- Füllen Sie gemäß den Ausfüllvorschriften alle beiliegenden Formblätter aus.
- Schicken Sie die Dokumente an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
- Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen (Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen.)
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.
Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.01.2023
Stichwörter
Bundesnetzagentur, drahtlos, Frequenz, drahtloser Netzzugang, Netzzugang, Campusnetze, Frequenzzuteilung, BNetzA