• Ronneburg (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (drahtloser Netzzugang)

Frequenzzuteilung für den drahtlosen Netzzugang (Campusnetze) beantragen

Sie möchten bestimmte Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang nutzen? Dies müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Beschreibung

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Funkverbindungen zu. Der drahtlose Netzzugang ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der zugewiesenen Frequenzen sorgen.

Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die für den Einsatz vorgesehenen Funkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Funkanwendungen im In und Ausland.
  • Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
  • Im Zusammenhang mit der Frequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Funkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 226 (BNetzA) - Lokales Breitband

Adresse

Postanschrift

Fehrbelliner Platz 3

10707 Berlin

Öffnungszeiten

Servicezeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 14-8872

Telefon Festnetz: +49 228 14-0

E-Mail: 226.lokalesbreitband@bnetza.de

Internet

Version

Technisch geändert am 31.01.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Anlage 3 Frequenzzuteilungs-Antrag 3700-3800 MHz
  • Anlage 5a FaLeiZu Antragsteller_Berechtigung
  • Anlage 5b - FaLeiZu Erklärung_Beauftragter

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn

  • sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
  • sie verfügbar sind,
  • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen:

  • Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Laden sie im Bereich Telekommunikation>Frequenzen>Öffentliche Netze>Regionale Netze die Datei "Antragsformblätter für lokales Breitband" herunter.
  • Füllen Sie gemäß den Ausfüllvorschriften alle beiliegenden Formblätter aus.
  • Schicken Sie die Dokumente an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 bis 6 Wochen (Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen.)

Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.01.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Netzzugang, Frequenz, Campusnetze, Frequenzzuteilung, Bundesnetzagentur, drahtloser Netzzugang, drahtlos, BNetzA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English