Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder

    Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

    Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.

    Beschreibung

    In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für

    • Botschaften, also ausländische ständige diplomatische Missionen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
    • Konsulate, also berufskonsularische Vertretungen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder

    Wenn Sie als in Deutschland ansässige Botschaft, Konsulat oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Von dieser können Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) befreit werden.

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Berlin, Umsatzsteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    DGZ-Ring 12

    13086 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 228 406-3704

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vordruck "Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder Verbrauchsteuer"
    • Vordruck "Anlage zur Bescheinigung"
    • Rechnung/Pro-Forma-Rechnung/Angebot/Kaufvertrag

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • einen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer können stellen:
      • Botschaften und Konsulate der Staaten, mit denen entsprechende Gegenseitigkeitsvereinbarungen bestehen, und
      • ausländische Mitglieder dieser Botschaften und Konsulate, die nicht ständig in Deutschland ansässig sind
    • Warenlieferungen und sonstige Leistungen sind für den amtlichen Gebrauch der Botschaft, des Konsulats oder den persönlichen Bedarf des Mitglieds bestimmt und geeignet
    • der Rechnungsbetrag ist bei Anwendung des deutschen Umsatzsteuersatzes größer EUR 100,00
    • beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs: mindestens 2 Jahre Nutzung in Deutschland
    • die Befreiung für den Erwerb von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen ist ausgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Nachtrag

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten müssen Sie schriftlich stellen:

    • Auf Anfrage erhalten Sie die passenden Formulare vom Bundeszentralamt für Steuern per Post oder per E-Mail.
    • Füllen Sie die Formulare aus und schicken Sie sie per Post an die Protokollabteilung des Auswärtigen Amtes.
    • Das BZSt prüft den Antrag.
    • Sie erhalten eine Bescheinigung mit Freistellungsvermerk. Übergeben Sie diese Bescheinigung beim Erwerb dem ausländischen Unternehmen. Es bewahrt die Bescheinigung bei seinen Steuerunterlagen für eine Überprüfung durch die zuständige Steuerbehörde auf.

    Fristen

    Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
    Beispiel: Sie haben im August 2020 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Befreiung müssen Sie bis spätestens 31.12.2021 stellen.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 1 Woche bis 1 Monat

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen am 22.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Befreiung, konsularische Vertretung, Europäische Union, EU, EU-Mitgliedstaaten, Mehrwertsteuer, BZSt, Bundeszentralamt für Steuern, Konsulat, Umsatzsteuer, Antrag, Botschaft, ausländische diplomatische Mission

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English