Abgabe für den Deutschen Weinfonds (Handelsabgabe) Erhebung

    Handelsabgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten

    Ihr Betrieb füllt Weinerzeugnisse ab und verkauft sie an Wiederverkäufer oder kauft Erzeugnisse zum Abfüllen hinzu? Dann müssen Sie eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Betrieb deutsche Weinerzeugnisse abfüllt und an gewerbliche Wiederverkäufer verkauft oder nicht abgefüllt ins Ausland verkauft oder Erzeugnisse zur Abfüllung hinzukauft, dann müssen Sie im Quartal eine Abgabe in Höhe von 0,67 EUR pro 100 Liter an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.

    Der DWF ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland. Für die Durchführung seiner Aufgaben erhebt der DWF eine Abgabe.

    Sie müssen keine Abgabe entrichten,

    • wenn Sie ein Weinerzeugnis an Endverbraucherinnen und verbraucher verkaufen, das ausschließlich aus in Ihrem Betrieb geernteten Trauben hergestellt wurde,
    • wenn Sie Teil einer Winzergenossenschaft oder Erzeugergemeinschaft anderer Rechtsform sind und ein Weinerzeugnis an Endkundschaft verkaufen, das ausschließlich aus im Betrieb der Mitglieder geernteten Trauben hergestellt wurde oder
    • wenn die geschuldete Abgabe weniger als 80,00 EUR im Kalenderjahr beträgt.

    Ansprechpartner

    Deutscher Weinfonds (DWE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Weines 2

    55294 Bodenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6135 9323-0

    Fax: +49 6135 9323-110

    E-Mail: info@deutscheweine.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeformular des DWF

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja   
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Betrieb füllt ein deutsches Weinerzeugnis ab und verkauft es an gewerbliche Wiederverkäufer oder verkauft es nicht abgefüllt ins Ausland oder kauft Weine zur Abfüllung hinzu.
    • Ihre geschuldete Abgabe beträgt mehr als 80,00 EUR im Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Der Deutsche Weinfonds fordert Sie per Post dazu auf, die Handelsabgabe zu entrichten:

    • Sie erhalten als abgabepflichtiger Betrieb jährlich oder quartalsweise entsprechende Meldeformulare per Post.
    • Sie melden die maßgebliche Menge spätestens zum angegeben Datum an den Deutschen Weinfonds, der danach einen Bescheid erlässt.
    • Sie erhalten den Bescheid per Post und zahlen die Abgabe, vorzugsweise per Lastschrift.

    Fristen

    Zahlungsfrist: 6 Wochen nach Ablauf des Quartals

    Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen. Ebenfalls werden die nicht zurückgeschickten Meldeformulare angemahnt.

    Bearbeitungsdauer

    Der Bescheid wird quartalsweise am Montag nach Ablauf der Meldefrist versendet. 

    Kosten

    pro 100 Liter: Abgabe 0.67 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 28.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    Weinfonds, Weinbauabgabe, Weinwirtschaft, Handelsabgabe, Weinberg, Winzer, Weinbaubetrieb, Weinbau, Deutscher Weinfonds, Weinbaukartei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English