• Bitburg (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Wertsicherungsklausel Auskunft

Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen

Wenn Sie Auskünfte über Wertsicherungsklauseln erhalten möchten, können Sie diese online abrufen.

Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und gibt unter anderem Auskunft über Wertsicherungsklauseln.

Wenn Sie einen Vertrag mit Wertsicherungsklausel haben, können Sie mit der Rechenhilfe ermitteln, ob eine Anpassung durchgeführt werden kann. So können Sie beispielsweise ermitteln, ob eine Mieterhöhung ansteht oder die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann.

Sie müssen dazu die Werte aus Ihrem Vertrag in die Rechenhilfe eingeben. Unter anderem müssen eingeben werden:

  • die Berechnungsmethode,
  • der zugrundeliegende Index,
  • die Höhe der nötigen Indexänderung,
  • der Bezugszeitpunkt und
  • der Berechnungszeitpunkt.

Über die eigentliche Berechnung, wegfallende Indizes und Berechnungsgrundlagen müssen Sie sich so keine Gedanken machen.

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abrufen.

Ansprechpartner

Statistisches Bundesamt (StBA)

Adresse

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11

65189 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

Fax: +49 611 75-4000

E-Mail: info@destatis.de

E-Mail: post@destatis.de

Internet

Stichwörter

Statistikamt, StBA

Version

Technisch geändert am 27.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Hinweis:
Bei juristischen Fragen, insbesondere Auslegungsfragen im Einzelfall, verweisen wir auf Rechtsanwälte, Notare oder die Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen.

Verfahrensablauf

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts abrufen.

  • Sie gehen auf die Internetseite des Statistischen Bundesamts. Dort werden Sie Schritt für Schritt von der Anwendung durch die nötigen Angaben geführt.
  • Anschließend erhalten Sie eine Information, ob eine Anpassung bereits möglich ist. Außerdem werden die Schwellenwerte und die prozentuale Änderung angezeigt.
  • Es ist auch möglich direkt einen Geldbetrag auszurechnen. Dieses Ergebnis können Sie zusammen mit Ihren Eingaben ausdrucken und zu Ihrem Vertragspartner oder Anwalt mitnehmen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweis:

Sie können die Auskünfte jederzeit abrufen.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 19.10.2021

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

StBA, amtliche Statistik, Preisstatistiken, Wertsicherungsklausel, Verbraucherpreisindizes, Indizes der Einzelhandelspreise, Statistisches Bundesamt, Statistiken, Auskunft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English