Wertsicherungsklausel Auskunft

    Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen

    Wenn Sie Auskünfte über Wertsicherungsklauseln erhalten möchten, können Sie diese online abrufen.

    Beschreibung

    Das Statistische Bundesamt (StBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und gibt unter anderem Auskunft über Wertsicherungsklauseln.

    Wenn Sie einen Vertrag mit Wertsicherungsklausel haben, können Sie mit der Rechenhilfe ermitteln, ob eine Anpassung durchgeführt werden kann. So können Sie beispielsweise ermitteln, ob eine Mieterhöhung ansteht oder die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann.

    Sie müssen dazu die Werte aus Ihrem Vertrag in die Rechenhilfe eingeben. Unter anderem müssen eingeben werden:

    • die Berechnungsmethode,
    • der zugrundeliegende Index,
    • die Höhe der nötigen Indexänderung,
    • der Bezugszeitpunkt und
    • der Berechnungszeitpunkt.

    Über die eigentliche Berechnung, wegfallende Indizes und Berechnungsgrundlagen müssen Sie sich so keine Gedanken machen.

    Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abrufen.

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Hinweis:
    Bei juristischen Fragen, insbesondere Auslegungsfragen im Einzelfall, verweisen wir auf Rechtsanwälte, Notare oder die Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen.

    Verfahrensablauf

    Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts abrufen.

    • Sie gehen auf die Internetseite des Statistischen Bundesamts. Dort werden Sie Schritt für Schritt von der Anwendung durch die nötigen Angaben geführt.
    • Anschließend erhalten Sie eine Information, ob eine Anpassung bereits möglich ist. Außerdem werden die Schwellenwerte und die prozentuale Änderung angezeigt.
    • Es ist auch möglich direkt einen Geldbetrag auszurechnen. Dieses Ergebnis können Sie zusammen mit Ihren Eingaben ausdrucken und zu Ihrem Vertragspartner oder Anwalt mitnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Hinweis:

    Sie können die Auskünfte jederzeit abrufen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 19.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Auskunft, amtliche Statistik, StBA, Indizes der Einzelhandelspreise, Statistisches Bundesamt, Preisstatistiken, Wertsicherungsklausel, Statistiken, Verbraucherpreisindizes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English