Beschwerdeverfahren Geoblocking Einleitung

    Beschwerde wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung einreichen

    Wenn Sie sich über einen Anbieter wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung beschweren wollen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

    Beschreibung

    Wenn es europäischen Kunden durch Anbieter, die innerhalb des Binnenmarkts der Europäischen Union (EU) tätig sind, nicht ermöglicht wird, grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, spricht man von Geoblocking. Gleiches ist der Fall, wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht zu den gleichen Bedingungen wie für Inländer angeboten werden.

    So dürfen Anbieter zwar ihre Waren und Dienstleistungen für verschiedene Kundengruppen oder in verschiedenen Ländern auf verschiedenen Sprachen, zu unterschiedlichen Preisen und Konditionen anbieten, aber will ein Kunde aus einem anderen Land der EU über die inländische Internetseite des Anbieters bestellen, muss er das zu den gleichen Preisen und Konditionen können wie die Landesbewohner.

    Nach der Geoblocking-Verordnung sind somit Diskriminierungen gegenüber Kunden wegen

    • Wohnsitz,
    • Ort der Niederlassung oder
    • Staatsangehörigkeit

    nicht erlaubt.
    Zu den Kunden zählen Verbraucher, welche

    • die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen oder
    • ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben und

    endnutzende Unternehmen, die

    • in einem EU-Land niedergelassen sind und
    • Dienstleistungen ausschließlich zur Endnutzung in Anspruch nehmen oder
    • Waren zur Endnutzung erwerben.

    Die Geoblocking-Verordnung schützt Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen weiterverkaufen, umwandeln, verarbeiten, vermieten oder an Subunternehmer weitergeben, nicht.

    Zudem bestehen zahlreiche Ausnahmen. Diese betreffen sowohl bestimmte Arten von Dienstleistungen, als auch bestimmte Ungleichbehandlungen, zum Beispiel aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften.

    Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung kann die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) gegen deutsche Anbieter Anordnungen erlassen oder Bußgelder verhängen.

    Gegenüber Anbietern im EU-Ausland kann die BNetzA im Rahmen des europäischen CPC-Netzwerks die zuständige nationale Behörde des betreffenden EU-Landes zum Erlassen von Maßnahmen auffordern.

    CPC bedeutet "Consumer Protection Cooperation" und bezeichnet ein europäisches Behördennetzwerk, dessen Aufgabe es ist, Verbraucherrechte durchzusetzen.

    Eine Beschwerde bei einem Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung reichen Sie online über das "Beschwerdeformular Geoblocking" auf der Internetseite der BNetzA ein.
     

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Postfachadresse

    Postfach 8001

    53105 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 14-0

    Fax: +49 228 14-8872

    E-Mail: info@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 120 Grundsatzfragen der Internetökonomie, Geoblocking

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform nötig: nein
    • persönliches Erscheinen: nein
       

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Ihre Beschwerde wird online über das "Beschwerdeformular Geoblocking" auf der Internetseite der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) eingereicht.

    • Rufen Sie das "Beschwerdeformular Geoblocking" auf der Internetseite der BNetzA auf.
    • Füllen Sie das Beschwerdeformular online aus.
    • Klicken Sie auf "Absenden", um Ihre Beschwerde an die BNetzA zu schicken.
    • Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde an die BNetzA verschickt wurde.
    • Die BNetzA entscheidet nach Prüfung Ihrer Beschwerde über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
    • Die BNetzA teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde per E-Mail mit.
       

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bestätigung des Eingangs der Beschwerde: unmittelbar nach Eingang
    • Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Beschwerde: in der Regel 3 Monate
    • Mitteilung des Ergebnisses der Beschwerde: in der Regel 6 Monate
       

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 15.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Beschwerde, CPC-Netzwerk, Beschwerdeverfahren, Unternehmen, Endnutzer, Online-Handel, Diskriminierung, Online-Shopping, Verbraucher, Geoblocking, Bundesnetzagentur, BNetzA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English