Beschwerde wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung einreichen
Wenn Sie sich über einen Anbieter wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung beschweren wollen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Beschreibung
Wenn es europäischen Kunden durch Anbieter, die innerhalb des Binnenmarkts der Europäischen Union (EU) tätig sind, nicht ermöglicht wird, grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, spricht man von Geoblocking. Gleiches ist der Fall, wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht zu den gleichen Bedingungen wie für Inländer angeboten werden.
So dürfen Anbieter zwar ihre Waren und Dienstleistungen für verschiedene Kundengruppen oder in verschiedenen Ländern auf verschiedenen Sprachen, zu unterschiedlichen Preisen und Konditionen anbieten, aber will ein Kunde aus einem anderen Land der EU über die inländische Internetseite des Anbieters bestellen, muss er das zu den gleichen Preisen und Konditionen können wie die Landesbewohner.
Nach der Geoblocking-Verordnung sind somit Diskriminierungen gegenüber Kunden wegen
- Wohnsitz,
- Ort der Niederlassung oder
- Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt.
Zu den Kunden zählen Verbraucher, welche
- die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen oder
- ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben und
endnutzende Unternehmen, die
- in einem EU-Land niedergelassen sind und
- Dienstleistungen ausschließlich zur Endnutzung in Anspruch nehmen oder
- Waren zur Endnutzung erwerben.
Die Geoblocking-Verordnung schützt Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen weiterverkaufen, umwandeln, verarbeiten, vermieten oder an Subunternehmer weitergeben, nicht.
Zudem bestehen zahlreiche Ausnahmen. Diese betreffen sowohl bestimmte Arten von Dienstleistungen, als auch bestimmte Ungleichbehandlungen, zum Beispiel aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften.
Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung kann die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) gegen deutsche Anbieter Anordnungen erlassen oder Bußgelder verhängen.
Gegenüber Anbietern im EU-Ausland kann die BNetzA im Rahmen des europäischen CPC-Netzwerks die zuständige nationale Behörde des betreffenden EU-Landes zum Erlassen von Maßnahmen auffordern.
CPC bedeutet "Consumer Protection Cooperation" und bezeichnet ein europäisches Behördennetzwerk, dessen Aufgabe es ist, Verbraucherrechte durchzusetzen.
Eine Beschwerde bei einem Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung reichen Sie online über das "Beschwerdeformular Geoblocking" auf der Internetseite der BNetzA ein.
Online-Dienst
Beschwerdeformular Geoblocking
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 901 Grundsatzfragen Digitales, Geoblocking-VO, P2B-VO
Adresse
Postanschrift
Bitte nutzen Sie das Beschwerdeformular, um Verletzungen der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung zu melden.
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Postfachadresse
Postfach 8001
53105 Bonn
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts (Geoblocking-Verordnung)
- § 126 Absatz 7 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 116 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Ihre Beschwerde wird online über das "Beschwerdeformular Geoblocking" auf der Internetseite der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) eingereicht.
- Rufen Sie das "Beschwerdeformular Geoblocking" auf der Internetseite der BNetzA auf.
- Füllen Sie das Beschwerdeformular online aus.
- Klicken Sie auf "Absenden", um Ihre Beschwerde an die BNetzA zu schicken.
- Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde an die BNetzA verschickt wurde.
- Die BNetzA entscheidet nach Prüfung Ihrer Beschwerde über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
- Die BNetzA teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde per E-Mail mit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- für die Bestätigung des Eingangs der Beschwerde: unmittelbar nach Eingang
- Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Beschwerde: in der Regel 3 Monate
- Mitteilung des Ergebnisses der Beschwerde: in der Regel 6 Monate
3 bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 21.08.2025
Stichwörter
Online-Shopping, Unternehmen, Online-Handel, Beschwerde, Verbraucher, Endnutzer, BNetzA, Beschwerdeverfahren, Diskriminierung, Geoblocking, CPC-Netzwerk, Bundesnetzagentur