Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen Erteilung

    Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beantragen

    Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. 

    Beförderung bedeutet

    • einsammeln,
    • weiterleiten oder
    • ausliefern

    von Briefsendungen.

    Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
     

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 317

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 8001

    53105 Bonn

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 14-6317

    Telefon Festnetz: +49 228 14-0

    E-Mail: Ref-317@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Geschäftsführung
    • Gewerbezentralregisterauskunft der Geschäftsführung
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der Geschäftsführung
    • Erklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der Geschäftsführung
    • Bilanzunterlagen
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
    • Nachweise über Betriebs- und Geschäftsräume

    Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde.
    • Die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit gefährdet nicht die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
    • Sie halten die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, ein.
    • Sie bieten Gewähr dafür, dass Ihnen die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen.
    • Sie sind zuverlässig, das heißt, dass Sie die Rechtsvorschriften einhalten werden.
    • Sie besitzen Fachkunde, das heißt, dass die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage (erst nach erfolglosem Widerspruchsverfahren)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie elektronisch oder in Papierform stellen.

    Elektronisches Antragsverfahren:

    • Öffnen Sie das elektronische Antragsverfahren auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
    • Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Papierverfahren:

    • Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie den "Antrag auf Erteilung einer Postlizenz gemäß § 6 Postgesetz (PostG)".
    • Füllen Sie den Antrag aus. Dieser kann direkt am Computer ausgefüllt werden. 
    • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie können den Antrag per E-Mail, per Fax oder per Brief an die Bundesnetzagentur übersenden.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate. Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich davon ab, wie schnell Sie die nach dem Antrag angeforderten Nachweise einreichen.

    Kosten

    Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Lizenz, Postlizenz, Briefsendungen, Post, 1000 Gramm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English