Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet
Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.
Beschreibung
Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen zu. Sie kann in Planungs- und Genehmigungsverfahren, im Rahmen des Baurechts beziehungsweise des Immissionsschutzrechts, einen Beitrag zur Vermeidung von Richtfunkstörungen leisten. Solche Richtfunkstörungen können durch neue, hohe Bauwerke entstehen, zum Beispiel durch Windkraftanlagen oder Hochhäuser.
Um entsprechende Richtfunkstörungen zu vermeiden, teilt die Bundesnetzagentur auf Anfrage die Namen und Anschriften der für das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber für den aktuellen Zeitpunkt mit.
Somit können Planungsträger, die eventuell betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über die vorgesehenen Baumaßnahmen beziehungsweise Flächennutzungen informieren. Die Bundesnetzagentur prüft zudem, ob Funkstellen des Ortungsfunks (Radar) oder die im öffentlichen Interesse betriebenen Funkmessstationen der Bundesnetzagentur beeinflusst werden.
Die Auswahl beziehungsweise die Errichtung der Sende- und Empfangsstandorte von Richtfunkstrecken und die damit verbundene Festlegung der Trassenführung erfolgen in Verantwortung der Richtfunkbetreiber. Der Schutz von Richtfunktrassen sowie die Wahrung von Interessen gegenüber Städten und Gemeinden ist ausschließlich Angelegenheit der Richtfunkbetreiber.
Informationen zu konkreten Trassenverläufen und technischen Parametern enthalten Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse. Sie können nur direkt bei den Richtfunkbetreibern eingeholt werden. Sicherheitsabstände zu Richtfunkstrecken sind mit den betroffenen Richtfunkbetreibern abzustimmen.
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 226
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten)
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Es liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Verfahrensablauf
Ihre Anfrage zu Bauleitplanungen können Sie per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur.
- Laden Sie sich das "Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet" herunter.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die folgende E-Mail-Adresse: 226.Postfach@BNetzA.de
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anfrage und schickt Ihnen eine Stellungnahme per E-Mail.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.01.2023
Stichwörter
Bauleitplanungsanfragen, Bauleitplanung, Punkt-zu-Punkt, Richtfunk, Plangebiet, Träger öffentlicher Belange, Anfrage, TöB, Richtfunkstrecken, Bundesnetzagentur, BNetzA, Betreiber, Stellungnahme, Beteiligung