• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte Anerkennung

Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen

Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.

Beschreibung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt  und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Ansprechpartner

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Adresse

Hausanschrift

Scharnhorststraße 34-37

10115 Berlin

Hausanschrift

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

Fax: +49 30 18615-7010

E-Mail: info@bmwk.bund.de

E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de

Internet

Stichwörter

Bundesenergieministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium, Wirtschaftsministerium

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Adresse

Postanschrift

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

11019 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

E-Mail: Messwesen@bmwk.bund.de

Version

Technisch geändert am 18.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
  • Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der die Akkreditierungsstelle bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen des § 15 Mess- und Eichgesetz erfüllt

Formulare

Formulare: nein 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein 
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

  • Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles an das BMWK.

Sie erhalten einen Bescheid.

Fristen

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen (Die Prüfung des Antrags auf Anerkennung dauert in der Regel 4 Wochen.)

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 03.11.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Anerkennung, DakkS, Akkreditierungsstelle, Akkreditierung, Messgeräte, KBS, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Konformitätsbewertungsstellen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English