Beteiligung bei der Bundesfachplanung zu Netzausbauvorhaben, Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben im Stromnetzausbau, Anmeldung zu Veranstaltungen
Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen.
Beschreibung
Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung von Hochspannungsleitungen durchlaufen die Bundesfachplanung. Dabei prüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor öffentliche oder private Belange entgegenstehen.
In der Bundesfachplanung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:
- Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Bundesfachplanung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu den vorgeschlagenen Korridoren hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
- Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Informationen zur Auslegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer
- Internetseite
- und den örtlichen Tageszeitungen.
- Sie können als Privatperson, Vereinigungen aber auch als Träger öffentlicher Belange Äußerungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
- Nachdem die Bundesnetzagentur alle Äußerungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die 3. und letzte Möglichkeit, sich in der Bundesfachplanung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz können Privatpersonen sich bei diesem Termin nur beteiligen, wenn sie eine Äußerung abgegeben haben.
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 8001
53105 Bonn
Kontakt
Internet
Bundesnetzagentur Referat 812
Adresse
Postfachadresse
Postfach 8001
53105 Bonn
Kontakt
E-Mail: VT-812-Online@BNetzA.DE
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Äußerungen können von Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- § 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §10 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §11 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §13 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §14 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- § 15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §16 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- §17 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Rechtsbehelf
- Keine isolierte Anfechtbarkeit der Bundesfachplanungsentscheidung
- Überprüfung erst im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen die Zulassungsentscheidung für die jeweilige Ausbaumaßnahme (Bundesverwaltungsgericht)
Verfahrensablauf
- Als 1. Schritt führt die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Die Teilnahme steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen. Nach der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest.
- Im Anschluss startet die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen. Hier haben Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen und Umweltvereinigungen die Möglichkeit sich zu äußern. Anschließend wird mit den Teilnahmeberechtigten ein Erörterungstermin durchgeführt.
Fristen
- Frist zur Einreichung von Äußerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen: 1 Monat
- Frist für Träger öffentlicher Belange: in der Regel 8 Wochen
Bearbeitungsdauer
Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 26.07.2021
Stichwörter
Planfeststellungsverfahren, Bundesfachplanung, NABEG, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Trassen, Netzausbau, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Einwendungen, Anmeldung zu Antragskonferenzen, Netzausbauvorhaben, Äußerungen, Anmeldung zu Erörterungsterminen, Stellungnahmen