Mitteilung zu Tätowiermitteln Entgegennahme

    Rezepturen von Tätowiermitteln mitteilen

    Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen, müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen.

    Beschreibung

    Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, sondern Stoffe oder Mischungen, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden, dort verbleiben und dafür bestimmt sind das Aussehen zu beeinflussen. Dies sind zum Beispiel:

    • Tätowierfarben
    • Permanent-Makeup
    • Mittel, mit denen Tätowierfarben vor Verwendung gemischt werden wie Verdünnungsmittel
    • Mittel zum Entfernen von Tätowiermitteln.

    Sie wollen solche Mittel in Deutschland vermarkten? Dann müssen Sie die Rezeptur an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermitteln, bevor Sie diese Mittel in Deutschland in den Verkehr bringen. Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Geräte wie Nadeln oder Laser.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt die Rezeptur und Ihre Daten an die Giftinformationszentren weiter. Ihre Daten und Rezepturen werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Die Giftinformationszentren beraten auf Grundlage Ihrer Informationen tätowierte Menschen beziehungsweise das behandelnde medizinische Personal oder andere Fachleute bei gesundheitlichen Problemen.

    Die Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Tätowiermittel rechtskonform oder sicher ist. Dies ist Aufgabe von Herstellern oder Importeuren. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig die Tätowiermittel, die auf dem Markt sind.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 02 60

    10832 Berlin

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1844499999

    Fax: +49 30 1844499998

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - ausgefülltes Tabellendokument mit Daten zu Tätowiermitteln

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Vertrauensniveau: hoch

    Online-Verfahren für die Mitteilung der Rezepturen von Tätowiermitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (in Kürze verfügbar)

    Voraussetzungen

    Sie stellen Tätowiermittel einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zusatzmittel her, führen sie nach Deutschland ein oder bringen sie in Deutschland in Verkehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.

    Verfahrensablauf

    Die Mitteilung zur Rezeptur von Tätowiermitteln erfolgt elektronisch. Sie können auch Daten für mehrere Rezepturen einer Firma gleichzeitig übermitteln:

    • Für Datenspeicherung und Korrespondenz vergibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen BVL-Firmencode für jede mitteilende Firma.
      • Wenn Sie noch keinen Firmencode haben, können Sie diesen vor der Rezepturmitteilung beantragen.
      • Sie können den Firmencode im Online-Verfahren beantragen oder formlos per E-Mail mit Angabe Ihrer Kontaktdaten wie etwa Firmenname, Adresse und Telefonnummer.
    • Laden Sie das Tabellendokument auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herunter, öffnen Sie es in einem Programm zur Tabellenkalkulation oder zur Textverarbeitung und füllen Sie es aus.
    • Verwenden Sie für Ihre Mitteilung - soweit vorhanden - die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI).
    • Wenn für einen Bestandteil keine INCI-Bezeichnung vorhanden ist, verwenden Sie bitte die übliche chemische Bezeichnung beziehungsweise bei Farbstoffen die CI-Nummer (Colour Index).
    • Sie können Ihre Angaben auf verschiedene Wege elektronisch an das BVL übermitteln.
      • Online-Verfahren: 
        • Rufen Sie das Online-Formular auf, geben Sie Ihren Firmencode und alle weiteren erforderlichen Angaben ein und laden Sie das Tabellendokument mit den Daten Ihres Tätowiermittels hoch.
        • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Mitteilung zu Tätowiermitteln absenden.
      • E-Mail:
        • Verschicken Sie das Tabellendokument als E-Mail-Anhang.
        • Bei Bedarf können Sie E-Mails verschlüsseln.
      • Post:
        • Wenn Sie das Tabellendokument postalisch verschicken wollen, speichern Sie es auf einem elektronischen Datenträger wie zum Beispiel einer CD-ROM oder DVD und verschicken Sie es anschließend.
    • Das BVL prüft formal die Vollständigkeit Ihrer Angaben und meldet sich bei Bedarf mit einer Korrekturaufforderung bei Ihnen.
    • Prüfen Sie die Korrekturaufforderung und teilen Sie dem BVL den Änderungsbedarf mit. Wenn Sie keine Korrekturen haben, müssen Sie nichts weiter tun.
    • Sie erhalten nach etwa 4 Wochen automatisch eine Übernahmebestätigung Ihrer Daten.
    • Sofern alle Informationen korrekt vorliegen, übermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihre Daten an die Giftinformationszentren.
    • Sie erhalten eine Bestätigung der Mitteilung für Ihre Unterlagen.

    Fristen

    • Rezepturen von Tätowiermitteln müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem ersten Inverkehrbringen in Deutschland mitteilen.
    • Die Korrekturaufforderung Ihrer Daten müssen Sie innerhalb von 4 Wochen prüfen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert das Verfahren 1 bis 2 Monate.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    PMU, Kosmetische Tätowierung, Tätowierpigmente, BVL Mitteilungspflicht, Tätowierung Pigment, Tattoo Tinte, Tattoo Farbe, Tätowierung Tinte, Tattoofarbe, Mikroblading, Tattoo Pigment, Permanent Make-Up, Tätowierung Farbe, Tattoo Ink, Tätowierfarbe, BVL Mitteilung, Tattooentferner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English