Rezepturen von Tätowiermitteln mitteilen
Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen, müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen.
Beschreibung
Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, sondern Stoffe oder Mischungen, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden, dort verbleiben und dafür bestimmt sind das Aussehen zu beeinflussen. Dies sind zum Beispiel:
- Tätowierfarben
- Permanent-Makeup
- Mittel, mit denen Tätowierfarben vor Verwendung gemischt werden wie Verdünnungsmittel
- Mittel zum Entfernen von Tätowiermitteln.
Sie wollen solche Mittel in Deutschland vermarkten? Dann müssen Sie die Rezeptur an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermitteln, bevor Sie diese Mittel in Deutschland in den Verkehr bringen. Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Geräte wie Nadeln oder Laser.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt die Rezeptur und Ihre Daten an die Giftinformationszentren weiter. Ihre Daten und Rezepturen werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Die Giftinformationszentren beraten auf Grundlage Ihrer Informationen tätowierte Menschen beziehungsweise das behandelnde medizinische Personal oder andere Fachleute bei gesundheitlichen Problemen.
Die Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Tätowiermittel rechtskonform oder sicher ist. Dies ist Aufgabe von Herstellern oder Importeuren. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig die Tätowiermittel, die auf dem Markt sind.
Ansprechpartner
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 02 60
10832 Berlin
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Tabellendokument mit Daten zu Tätowiermitteln
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: hoch
Online-Verfahren für die Mitteilung der Rezepturen von Tätowiermitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (in Kürze verfügbar)
Voraussetzungen
Sie stellen Tätowiermittel einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zusatzmittel her, führen sie nach Deutschland ein oder bringen sie in Deutschland in Verkehr.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung)
- §§ 26 und 27 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up
Rechtsbehelf
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Verfahrensablauf
Die Mitteilung zur Rezeptur von Tätowiermitteln erfolgt elektronisch. Sie können auch Daten für mehrere Rezepturen einer Firma gleichzeitig übermitteln:
- Für Datenspeicherung und Korrespondenz vergibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen BVL-Firmencode für jede mitteilende Firma.
- Wenn Sie noch keinen Firmencode haben, können Sie diesen vor der Rezepturmitteilung beantragen.
- Sie können den Firmencode im Online-Verfahren beantragen oder formlos per E-Mail mit Angabe Ihrer Kontaktdaten wie etwa Firmenname, Adresse und Telefonnummer.
- Laden Sie das Tabellendokument auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herunter, öffnen Sie es in einem Programm zur Tabellenkalkulation oder zur Textverarbeitung und füllen Sie es aus.
- Verwenden Sie für Ihre Mitteilung - soweit vorhanden - die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI).
- Wenn für einen Bestandteil keine INCI-Bezeichnung vorhanden ist, verwenden Sie bitte die übliche chemische Bezeichnung beziehungsweise bei Farbstoffen die CI-Nummer (Colour Index).
- Sie können Ihre Angaben auf verschiedene Wege elektronisch an das BVL übermitteln.
- Online-Verfahren:
- Rufen Sie das Online-Formular auf, geben Sie Ihren Firmencode und alle weiteren erforderlichen Angaben ein und laden Sie das Tabellendokument mit den Daten Ihres Tätowiermittels hoch.
- Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Mitteilung zu Tätowiermitteln absenden.
- E-Mail:
- Verschicken Sie das Tabellendokument als E-Mail-Anhang.
- Bei Bedarf können Sie E-Mails verschlüsseln.
- Post:
- Wenn Sie das Tabellendokument postalisch verschicken wollen, speichern Sie es auf einem elektronischen Datenträger wie zum Beispiel einer CD-ROM oder DVD und verschicken Sie es anschließend.
- Online-Verfahren:
- Das BVL prüft formal die Vollständigkeit Ihrer Angaben und meldet sich bei Bedarf mit einer Korrekturaufforderung bei Ihnen.
- Prüfen Sie die Korrekturaufforderung und teilen Sie dem BVL den Änderungsbedarf mit. Wenn Sie keine Korrekturen haben, müssen Sie nichts weiter tun.
- Sie erhalten nach etwa 4 Wochen automatisch eine Übernahmebestätigung Ihrer Daten.
- Sofern alle Informationen korrekt vorliegen, übermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihre Daten an die Giftinformationszentren.
- Sie erhalten eine Bestätigung der Mitteilung für Ihre Unterlagen.
Fristen
- Rezepturen von Tätowiermitteln müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem ersten Inverkehrbringen in Deutschland mitteilen.
- Die Korrekturaufforderung Ihrer Daten müssen Sie innerhalb von 4 Wochen prüfen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert das Verfahren 1 bis 2 Monate.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Informationen zur Mitteilungspflicht zu Tätowiermitteln auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Antworten zu häufig gestellten Fragen und rechtlichen Anforderungen bei Tätowiermitteln auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Öffentlicher Schlüssel für eine E-Mail-Verschlüsselung auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 11.11.2021
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