• Wietzendorf (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Risikobewertung von neuen Stoffen in nicht harmonisierten Lebensmittelkontaktmaterialien Durchführung

Risikobewertung für neue Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien erbitten, die keiner EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelung unterliegen

Sofern für ein Lebensmittelkontaktmaterial keine EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelungen bestehen, können Sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ersuchen um Risikobewertung richten.

Beschreibung

Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in Deutschland einer europäisch harmonisierten Gesetzgebung. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

  • die menschliche Gesundheit gefährden könnten,
  • zu unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
  • die von menschlichen Sinnen erfassbaren Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigen, etwa Geschmack, Textur oder Farbe.

Als Hersteller müssen Sie sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden - unter anderem durch die Auswahl von Rohstoffen, die für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt geeignet sind. Für einige Materialien gibt es bereit spezifische Regelungen zu Anforderungen für diese Substanzen. Das ist beispielsweise bei Kunststoff und Keramik der Fall.

Sie wollen einen Stoff für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt verwenden, für den bislang keine Risikobewertung erfolgt ist? Dann können Sie ein Ersuchen um Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) an das BVL richten. Dem Ersuchen müssen Sie Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie des Gemeinschaftsinteresses beifügen.

Ansprechpartner

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

Adresse

Postfachadresse

Postfach 11 02 60

10832 Berlin

Hausanschrift

Gerichtstraße 49

13347 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3018 444-99999

Fax: +49 3018 444-89999

E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung

Bankverbindung

Bundeskasse Trier

Empfänger: Bundeskasse Trier

IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

BIC: MARKDEF1590

Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

Version

Technisch geändert am 27.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Ihre Anfrage muss Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses enthalten.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

  • Für den Stoff, den Sie zur Herstellung eines  Lebensmittelkontaktmaterial verwenden möchten, gibt es noch keine europäischen harmonisierten Regelungen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.
  • Widerspruch gegen einen Bescheid ist direkt bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Verfahrensablauf

Schicken Sie Ihr Ersuchen für eine Risikobewertung per E-Mail an das BVL:

  • Fügen Sie Ihrem Ersuchen Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses bei.
  • Das BVL prüft die Vollständigkeit und legt die Unterlagen gegebenenfalls dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Stellungnahme vor.
  • Über das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und leitet im positiven Fall den. Antrag an die EFSA weiter.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Prozesses hängt ab von den eingereichten Unterlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand. Das Verfahren dauert gegebenenfalls länger, falls weitere Informationen angefordert werden müssen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Gemeinschaftsinteresse, Risikobewertung, EFSA, BVL, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkontaktmaterial, Bundesamt Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, European Food Safety Authority, wissenschaftliches Gutachten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English