Fahrtkostenzuschuss Gewährung

    Fahrtkostenzuschuss für Integrationskurse beantragen

    Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

    Beschreibung

    Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde und ist unter anderem für den Fahrtkostenzuschuss für die Besuche von Integrationskursen zuständig.

    Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie von Ihrer Wohnung bis zum Kursort mehr als 3 Kilometer zu Fuß gehen müssen.

    Voraussetzung ist außerdem, dass Sie für den Integrationskurs keinen Kostenbeitrag bezahlen müssen.

    Sie können pro Kurstag eine Pauschale bekommen, also einen festen Geldbetrag.

    Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

    Falls sich der Kursort oder Ihre Wohnadresse ändert, müssen Sie einen neuen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss beim BAMF stellen.

    Spätaussiedler
    Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind oder deren Angehöriger oder Angehörige sind, erhalten Sie den Fahrtkostenzuschuss nur, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

    Härtefallantrag
    Wenn Ihnen das BAMF bereits einen Fahrtkostenzuschuss zahlt, dieser aber nicht die tatsächlichen Fahrtkosten deckt, dann können Sie eine höhere Tagespauschale beantragen. Dazu müssen Sie einen Härtefallantrag einreichen.

    Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF beantragen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Postfachadresse

    Frankenstraße 210

    Postfach 90343

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Kartenausschnitt, der Ihren Fahrweg zwischen Wohnort und Kursort zeigt
    • Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise deren Angehörige oder Angehöriger zusätzlich:
      • Aktueller Bescheid (in Kopie) über den Bezug von:
        • Arbeitslosengeld I,
        • Arbeitslosengeld II oder
        • Sozialhilfe
      • alternativ: Aktueller Nachweis (in Kopie) über Ihre finanzielle Bedürftigkeit:
        • Wohngeldbescheid oder
        • Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
        • Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
    • Härtefallantrag: Ausdruck / Information des Verkehrsverbundes über Tarifstufe und Preis des benötigten Fahrtickets
       

    Formulare

    Voraussetzungen

    Einen Fahrtkostenzuschuss können beantragen:

    • Teilnehmende eines Integrationskurses, die keinen Kostenbeitrag zum Integrationskurs zahlen müssen

    Weitere Voraussetzung:

    • Der Kursort liegt fußläufig mindestens 3 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Fahrtkostenzuschuss müssen Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

    Online-Antragstellung

    • Füllen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de aus.
    • Laden Sie die geforderten Unterlagen als Scan hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.

    Hinweis: Sie benötigen für den Online-Antrag die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN.

    • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag
      • bewilligt oder
      • abgelehnt wurde.

    Schriftlicher Antrag

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und öffnen das Antragsformular.
    • Sie können das Formular wahlweise
      • am Bildschirm ausfüllen oder
      • es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag
      • bewilligt oder
      • abgelehnt wurde.

    Fristen

    Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: im Regelfall etwa 3 bis 30 Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 21.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kostenbefreiung, Fahrtkosten, Integrationskurs, Fußweg, Fahrkarte, Härtefall, Anschrift, Tarifauskunft, Monatsticket, Sprachkurs, Kursträger Integrationskurs, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aufenthaltsgesetz, BamF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English