Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs Gewährung
    99011029080000

    Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

    Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

    Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.

    Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Integrationskurs: Kostenbefreiung beantragen

    ID: B100019_111246093

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Integrationskurs: Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen

    ID: B100019_124379873

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Diesen Onlinedienst können Sie nur als bevollmächtigte Stelle nutzen.

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    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

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    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag müssen Sie einreichen:

    • aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld oder
      • Bürgergeld oder
      • Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder
      • Gehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgelts
      • gegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben
    • alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
      • Bezug von Wohngeld oder
      • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
      • sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit

    Voraussetzungen

    Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:

    • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen
    • oder Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt
      • Hinweis: Der Betrag erhöht sich um 10 % bei einem und um 20 % bei 2 oder mehr Kindern, entsprechend der Regelungen des Einkommensteuergesetzes
    • oder Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.

    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

    Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

    Antrag online stellen:

    • Öffnen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de und melden sich an mit:
      • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises,
      • dem elektronischen Aufenthaltstitel,
      • der eID für Bürgerinnen und Bürger der EU oder
      • mit dem ELSTER-Zertifikat Ihres Online-Finanzamtes (via BundID)
    • Laden Sie die erforderlichen Nachweise als Scan hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten per Post oder digital einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Antrag per Post stellen:

    Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.

    • Sie können das Formular
      • am Bildschirm ausfüllen oder
      • herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.

    Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 30 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit wurden, müssen Sie dem BAMF unverzüglich mitteilen, wenn:

    • Ihnen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden,
    • die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder
    • die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 18.09.2025

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2025

    Stichwörter

    Deutschkenntnisse, Sprachniveau B1, Asylbewerberleistungsgesetz, Orientierungskurs, Deutschkurs, Kosten, Bedürftigkeit, Deutschtest, Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen, Arbeitslosengeld, B1-Niveau, Integrationskursverordnung, Grundsicherung für Lebensunterhalt, Deutschprüfung, DTZ, Kostenbeitrag erstatten, Härtefall, Kostenerstattung Integrationskurs, Deutschunterricht, Kostenbefreiung beantragen, Kostenbeitragspflicht, Kostenbefreiung, Sprachniveau, GEZ, Aufenthaltsgesetz, Sprachzertifikat, Wohngeld, Kosten Integrationskurs, Befreiung, Kostenbeitrag, Sprachkurs, Kostenbefreiung Integrationskurs, Sprache lernen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de