Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen
Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.
Beschreibung
Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
Einmalige Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Integrationskurs: Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses mit Vollmacht beantragen
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Ansprechpartner
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:
- für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden
- für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden
Voraussetzungen
Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.
Antrag online stellen:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
- Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an.
- Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, bestätigen Sie die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER). Senden Sie den Antrag online ab.
- Wenn Sie den Antrag als bevollmächtigte Stelle stellen, bestätigen Sie Ihre Anmeldung mit "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat. Senden Sie den Antrag online ab.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Antrag per Post:
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Wochen
Kosten
- Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
- Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 09.07.2025
Stichwörter
Deutsch als Fremdsprache, Wiederholung, Orientierungskurs, DaZ, Integrationsbedürftigkeit, Deutschunterricht, Deutschtest, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Integrationskursverordnung, Wiederholungskurs, Sprachnachweis, Sprache lernen, Neuzuwanderung, DaF, B1-Niveau, Deutsch-Test für Zuwanderer, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Sprachkurs, Sprachniveau, Deutsch als Zweitsprache, Integration, Deutsch lernen, Zulassung, DTZ, Sprachkurs wiederholen, Aufenthaltsgesetz