Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung
    99011028007000

    Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

    Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

    Beschreibung

    Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

    Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienste

    Einmalige Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

    ID: B100019_114034333

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

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    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Integrationskurs: Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses mit Vollmacht beantragen

    ID: B100019_122977622

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:

    • für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden
    • für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden

    Voraussetzungen

    Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

    Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

    Antrag online stellen:

    • Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
    • Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
    • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an.
      • Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, bestätigen Sie die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER). Senden Sie den Antrag online ab.
      • Wenn Sie den Antrag als bevollmächtigte Stelle stellen, bestätigen Sie Ihre Anmeldung mit "Mein Unternehmenskonto" und Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat. Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

     Antrag per Post:

    • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen

    Kosten

    • Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
    • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 09.07.2025

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2025

    Stichwörter

    Deutsch als Fremdsprache, Wiederholung, Orientierungskurs, DaZ, Integrationsbedürftigkeit, Deutschunterricht, Deutschtest, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Integrationskursverordnung, Wiederholungskurs, Sprachnachweis, Sprache lernen, Neuzuwanderung, DaF, B1-Niveau, Deutsch-Test für Zuwanderer, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Sprachkurs, Sprachniveau, Deutsch als Zweitsprache, Integration, Deutsch lernen, Zulassung, DTZ, Sprachkurs wiederholen, Aufenthaltsgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de