• Coburg (Bayern)
Meldung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren

Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren melden

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Beschreibung

Welchen Rechtschutz gibt es bei Verletzung der Vergabevorschriften?

Der vergaberechtliche Rechtsschutz nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) greift nur für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ein. Die Unternehmen haben gemäß § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.

Ein betroffenes Unternehmen kann dann in einem sogenannten Nachprüfungsverfahren gegen vermutete Vergaberechtsverstöße vorgehen. Bei zulässigem Antrag des Unternehmens prüfen die Vergabekammern, ob die Antragstellenden in ihren Rechten verletzt wurden und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind, um diese Rechtsverletzung zu beseitigen. Die Entscheidungen der Vergabekammern können in zweiter Instanz von den Vergabekammern bei den Oberlandesgerichten überprüft werden.

Im Unterschwellenbereich ist ein solcher primärer - oder direkter - Rechtsschutz im Rahmen des Vergabeverfahrens vor den Vergabekammern mit Ausnahme einige Bundesländer nicht vorgesehen. Es kommt aber je nach Konstellation Rechtsschutz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten in Betracht.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Adresse

Hausanschrift

Scharnhorststraße 34-37

10115 Berlin

Hausanschrift

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

Fax: +49 30 18615-7010

E-Mail: info@bmwk.bund.de

E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de

Internet

Stichwörter

Bundesenergieministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium, Wirtschaftsministerium

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 16.12.2022

Version

Technisch geändert am 06.06.2024

Stichwörter

Konzession, Vergaberechtsschutz, Aufträge der öffentlichen Hand, E-Vergabe, eVergabe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English