Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Unternehmensfinanzierung.
Beschreibung
Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen
In Deutschland werden für Unternehmen auf nationaler Ebene diverse Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Als erste Anlaufstelle für Unternehmen auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten dient hierbei die Förderdatenbank, welche vom BMWi zur Verfügung gestellt wird. Diese Förderdatenbank enthält auch alle Finanzierungsmöglichkeiten welche sich im Verwaltungsbereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) liegen.
Wer kann an den Förderprogrammen teilnehmen?
Mittels einer nutzerfreundlichen Filter-Möglichkeit kann man in der Förderdatenbank gezielt nach Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene für Unternehmen suchen.
Hierfür muss in der Filter-Kategorie Förderberechtigte der Filter "Unternehmen" ausgewählt werden sowie in der Filter-Kategorie Fördergeber der Filter "Bund". Als Ergebnis werden Ihnen 275 Förderprogramme passend zu Ihrer Suche angezeigt. Wer für eines oder mehrere der 275 Förderprogramme teilnahmeberechtigt ist, variiert nach dem ausgewählten Förderprogramm und der individuellen Situation des Unternehmens. Zusätzlich ist es auch möglich über Ihre Adressdaten wie Ort oder Postleitzahl nach Förderorganisationen zu suchen.
Wer ist für die Verwaltung der Programme verantwortlich?
Je nach Förderprogramm sind unterschiedliche Institutionen für die Verwaltung verantwortlich. Die Datenbank enthält mehr als 2.000 Förderorganisationen.
Genauere Informationen zum Fördergeber und dem Ansprechpunkt finden Sie direkt in der Förderdatenbank, wenn Sie auf ein Förderprogramm klicken.
Wie kann man sich bewerben?
Der Bewerbungsprozess für eine Finanzierung variiert je nach Förderprogramm. Details finden Sie dazu direkt bei der von Ihnen ausgewählten Finanzierung beziehungsweise Förderprogramm auf der Förderdatenbank und/oder auf den dort angegeben weiterführenden Links.
Machen Sie von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch
Sie können von den Kreditinstituten Auskunft über die Kreditentscheidung verlangen. So können Sie Ihre finanzielle Position besser einschätzen und Ihre Chancen auf eine Finanzierung verbessern. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und verweisen dabei auf Artikel 431 der EU-Eigenkapitalverordnung aus dem Jahr 2013.
Ansprechpartner
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 18615-0
Fax: +49 30 18615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de
Internet
Stichwörter
Bundesenergieministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium, Wirtschaftsministerium
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 16.12.2022
Stichwörter
Förderprogramm, Förderprogramme, Förderdatenbank, Förderorganisationen