Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

    Produktanforderungen

    Beschreibung

    Produktinformationen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.

    Produktbestimmungen für den Nicht-Harmonisierten Sektor

    Produkttyp: Festbrennstoffkessel

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2015/1189 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln vom 28. April 2015

    Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) vom 26.01.2010

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig.

    Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    Tel.:  +49 30 18 3050

    E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

    Produkttyp: Särge

    Name des Rechtsakts/Normen:

    DIN EN 15017 "Bestattungsdienstleistungen - Anforderungen"

    VDI 3891 "Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation"

    Kommunen und Gemeinden legen in der Regel selber Anforderungen in den Friedhofsordnungen fest.

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Särge dürfen den Verwesungsprozess nicht verhindern und bei der eigenen Zersetzung oder Verbrennung keine umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Problematisch sind dabei insbesondere bestimmte Lackierungen, Griffe und Innenausstattungen.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Keine Angaben

    Produkttyp: Fahrräder

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen.

    Umsetzung in Deutschland: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).

    Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

    Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom

    Kraftfahrt-Bundesamt.

    Weitere Informationen

    ADFC

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

    Tel.: +49 30 18 3000

    E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de

    Internet

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Tel.: +49 461 3160

    Internet

    Produkttyp: Steckerfertige Solarpanels

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: CE-Kennzeichnung, Konformität mit allen einschlägigen Regelungen.

    Umsetzung in Deutschland: Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die Netzbetreiber, die für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb verantwortlich sind, stellen aber Anforderungen, üblicherweise die Einhaltung der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1. Zudem ist der Anschluss über einen Schukostecker nicht erlaubt, es muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach VDE V 0628-1 genutzt werden:

    DIN VDE V 0100-551 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Andere Betriebsmittel - Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen"

    DIN VDE V 0100-551-1 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Andere Betriebsmittel - Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen - Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz"

    VDE V 0628-1 "Energiesteckvorrichtungen Teil 1: Einspeisung in separate Stromkreise"

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Für den Nutzer bestehen Anmeldepflichten beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Weiterhin bestehen Anforderungen an die Beschaffenheit und Durchführung der Elektroinstallation. Siehe:

    VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. - Steckfertige PV-Anlagen

    Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur - Registrierung von PV-Anlagen

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Keine Angaben

    Produktbestimmungen für den Harmonisierten Sektor

    Produkttyp: Medizinprodukte, IVD, implantierbare medizinische Geräte

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung:

    Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte

    Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika

    Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe Gesetz über Medizinprodukte

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Gesundheit

    Tel.: +49 30 184410

    E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

    Internet

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    Internet

    Zuständige Behörden der Länder:

    Übersicht bei der BfArM

    Produkttyp: Allgemeine Produktsicherheit

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Tel.: +49 231 90712971

    E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: REACH - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Informationen für Unternehmensnutzer bietet der Helpdesk REACH-CLP-Biozid.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Tel.: +49 231 90712971

    E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de

    Internet

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    Tel.: +49 228 99-3050

    E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

    Internet

    Bundesstelle für Chemikalien

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
    Telefon: + 49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Textilkennzeichung

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen

    Umsetzung in Deutschland: Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

    Tel.: +49 30 18 615 0

    Internet

    Produkttyp: Elektro- und Elektronik-Altgeräte

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer:

    Registrierungspflicht: Sie [Elektro- und Elektronik-Altgeräte] sind registrierungspflichtig, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind und die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen, mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte "Genehmigung" besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten."

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Stiftung Elektro-Altgeräte Register

    Tel: +49 911 766650

    E-Mail: info@stiftung-ear.de

    Internet

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    Tel.: +49 228 993050

    E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

    Internet

    Umweltbundesamt

    Tel.: +49 340 21032416

    E-Mail: buergerservice@uba.de

    Internet

    Produkttyp: Batterien

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren

    Umsetzung in Deutschland:

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)

    Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Im BattG-Melderegister zeigen Hersteller (Produzenten, Importeure etc.) von Batterien elektronisch ihre Marktteilnahme an. Die Gerätebatteriehersteller hinterlegen unter anderem das Rücknahmesystem, an dem sie beteiligt sind. Die Fahrzeug- und Industriebatteriehersteller geben an, welche zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit für Vertreiber und Behandlungseinrichtungen eingerichtet wurde.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    BatG-Melderegister

    Tel.:  +49 340 21032468

    E-Mail: Batteriegesetz@uba.de

    Internet

    Produkttyp: Verpackungen und Verpackungsabfälle

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: "Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringen.

    Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."

    Weitere Informationen: Verpackungsregister

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    Tel.: +49 228 993050

    E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

    Internet

    Umweltbundesamt

    Tel.: +49 340 21032416

    E-Mail: buergerservice@uba.de

    Internet

    Produkttyp: Funkanlagen

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen
    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

    Tel.: + 49  30 18 6150

    Internet

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

    Tel.: +49 228 140

    E-Mail: info@bnetza.de

    Internet

    Produkttyp: Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment (RoHS)

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Directive 2011/65/EU on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment

    Umsetzung in Deutschland: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten , (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    Tel.: +49 228 993050

    E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Ökodesign

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie)

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

    Tel.: + 49 30 18 6150

    Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Telefon: +49 30 81040

    E-Mail: evpg@bam.de

    Internet

    Produkttyp: Aufzüge

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

    Umsetzung in Deutschland: Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Die für den Nachweis der Konformität des Aufzugs nötigen Informationen und Unterlagen müssen in deutscher Sprache oder in einer Sprache, die von der Marktüberwachungsbehörde leicht verstanden werden kann, abgefasst sein.

    Der Montagebetrieb hat dafür zu sorgen, dass dem Aufzug die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.2 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.

    Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.1 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen sowie die Abschrift der EU-Konformitätserklärung sind in deutscher Sprache abzufassen (§7 GasgeräteDG)

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Spielzeug

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug

    Umsetzung in Deutschland: Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) (2. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 30 18 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Maschinen

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen

    Umsetzung in Deutschland: Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 30 18 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Geräuschemissionen im Freien betriebener Geräte und Maschinen

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

    Umsetzung in Deutschland: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: "Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein." (§3)

    Informationspflicht des Herstellers:

    Der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter hat sowohl der zuständigen Landesbehörde (nur Hersteller mit Sitz in Deutschland) als auch der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Geräte- / Maschinentyp zu übermitteln. Die Einstellung der Maschinendaten durch den Hersteller in der KarLA-Datenbank genügt dieser nationalen Verpflichtung. Nach Registrierung als Hersteller können die Daten selbst eingeben werden.

    Der europäischen Verpflichtung kann nachgekommen werden, indem die Eingabe ebenfalls selbst in der Noise Database selbst durchgeführt wird. Die Datenbank ist unter "EC Declaration of conformity" zu finden.

    Weitere Informationen: ZLS Richtlinienvertreter Outdoor

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

    Tel.:  +49 30 18 3050

    Umweltbundesamt

    Tel.: +49 340 2103 2416

    E-Mail: buergerservice@uba.de

    Internet

    Produkttyp: Pyrotechnik

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2013/29/EU über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Tel.: +49 30 81040

    E-Mail: evpg@bam.de

    Internet

    Produkttyp: Druckgeräte

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt

    Umsetzung in Deutschland: Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 30 18 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Elektromagnetische Verträglichkeit

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesnetzagentur

    Referat 411 - EMV

    Postfach: 8001, 55003 Mainz

    Tel.: +49 6131 / 181240 oder +49 6131 / 181242

    E-Mail 411.postfach@bnetza.de

    Internet

    Produkttyp: Explosivstoffe für zivile Zwecke

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/28/EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Tel.: +49 30 81040

    E-Mail: evpg@bam.de

    Internet

    Produkttyp: Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen

    Umsetzung in Deutschland: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49  231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

    Umsetzung in Deutschland: Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

    Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49 231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Einfache Druckbehälter

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt

    Umsetzung in Deutschland: Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49  231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Sportboote und Wassermotorräder

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder

    Umsetzung in Deutschland: Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Die EU-Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen. Jeder Hersteller hat dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Maßgabe des Satzes 2 im Eignerhandbuch in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen beizufügen.

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Tel.: +49 3018 5270

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Tel.: +49  231 90710

    E-Mail: poststelle@baua.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Seilbahnen

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen

    Umsetzung in Deutschland:

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    keine Angaben

    Produktinformationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.

    Produkttyp: Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstrate

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Düngegesetz, 09.01.2009

    Düngemittelverordnung, 05.12.2012

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe. § 5 Düngegesetz:

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Düngemittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 1 85 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Pflanzenschutzmittel

    Name des Rechtsakts/Normen: Pflanzenschutzgesetz, 06.02.2012

    Zweck und Anwendungsgebiet: Siehe §1 Pflanzenschutzgesetz

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe § 28 Pflanzenschutzgesetz

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: Ja; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 1 85 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Essig, Essigessenz

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz, 25.04.1972

    Zweck und Anwendungsgebiet: Definitionen für Essig, Essigessenz und Weinessig; Regelungen für das Inverkehrbringen von Essig und Essigessenz

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: §§ 1, 2 und 4 dieser Verordnung

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Tel.: +49 30 185550

    E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

    Internet

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, Kräuter- u. Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder, 24.05.2004

    Zweck und Anwendungsgebiet: Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, Kräuter- u. Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke, 29.01.1998

    Zweck und Anwendungsgebiet: Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Produkttyp: Milcherzeugnisse

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Milcherzeugnisse, 15.07.1970

    Zweck und Anwendungsgebiet: Milcherzeugnisse

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet: www.bmel.de

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Tel.: +49 30 185550

    E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Butter und andere Milchstreichfette

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette, 03.02.1997

    Zweck und Anwendungsgebiet: Butter, andere Milchstreichfette

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Tel.: +49 3018 5550

    E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Margarine, Mischfetterzeugnisse

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Margarine- und Mischfetterzeugnisse, 31.08.1990

    Zweck und Anwendungsgebiet: Margarine, Mischfetterzeugnisse

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe hier

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Käse

    Name des Rechtsakts/Normen: Käseverordnung, 24.06.1965

    Zweck und Anwendungsgebiet: Käse

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe hier

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 030 185 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Wein

    Name des Rechtsakts/Normen: Weingesetz, 18.01.2011

    Zweck und Anwendungsgebiet: Siehe §1 Weingesetz

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

     Tel.: +49 030 185 290

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Diätetische Lebensmittel

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über diätetische Lebensmittel, 28.04.2005

    Zweck und Anwendungsgebiet: diätetische Lebensmittel

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Spätestens beim 1. Inverkehrbringen Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (§4a)

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185 29 0

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen

    Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, 13.11.2008

    Zweck und Anwendungsgebiet: Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Spätestens beim 1. Inverkehrbringen Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (§2)

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Tel.: +49 30 185 29 0

    E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Imprägniermittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 LFGB sind

    Name des Rechtsakts/Normen: Bedarfsgegenständeverordnung, 10.04.1992, § 1

    Zweck und Anwendungsgebiet: Imprägniermittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 LFGB sind

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Ist das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal hergestellt oder auf dem Markt? Wenn Ja, darf es auch in Deutschland vermarktet werden.

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesministerium für Gesundheit

    Tel.: +49 30 184410

    E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, 04.04.2016

    Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, 27.04.2016

    Zweck und Anwendungsgebiet: Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: §40 Tabakerzeugnisgesetz: z.T. Allgemeinverfügung durch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich.

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: $40 Tabakerzeugnisgesetz: z.T. Allgemeinverfügung durch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesministerium für Gesundheit

    Tel.: +49 30 184410

    E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Lebensmittelzusatz-stoffe, Pflanzenschutzmittel, kosmetische Mittel

    Name des Rechtsakts/Normen: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), 01.09.2005

    Zweck und Anwendungsgebiet: Siehe LFGB §1:

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe §54 LFGB und §68 LFGB

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: z.T. Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung bei Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) beantragen

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesministerium für Gesundheit

    Tel.: +49 30 184410

    E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Lebensmittel

    Name des Rechtsakts/Normen:

    Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV), 23.06.1993

    Aromenverordnung, 02.05.2006

    Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln, 19.03.2010

    Zweck und Anwendungsgebiet: Lebensmittel

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesministerium für Gesundheit

    Tel.: +49 30 184410

    E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Bedarfsgegenstände

    Name des Rechtsakts/Normen: Bedarfsgegenständeverordnung, 23.12.1997

    Zweck und Anwendungsgebiet: Bedarfsgegenstände

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Ist das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal hergestellt oder auf dem Markt? Wenn Ja, darf es auch in Deutschland vermarktet werden.

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

    Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

    Bundesministerium für Gesundheit

    Tel.: +49 30 184410

    E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

    Internet

    Produkttyp: Chemikalien

    Name des Rechtsakts/Normen: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, 28.08.2013

    Zweck und Anwendungsgebiet: Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, ins besondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

    Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

    Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

    Kontaktdaten der zuständigen Behörden: keine Angaben

    Produktinformationen der Produktinformationsstelle für das Bauwesen (Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt))

    Das Deutsche Institut für Bautechnik hat eine zentrale Funktion im Bauwesen: Mit seinen Zulassungen, Genehmigungen und Bewertungen gewährleistet es die Sicherheit von Bauwerken und unterstützt gleichzeitig die Entwicklung neuer Bauprodukte und Bauarten.

    Nachfolgend finden Sie den Link zur Suchfunktion zu den Rechtsgrundlagen, Produktbestimmungen und Bekanntmachungen des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor. Erteilte Zulassungen, Bauartgenehmigungen und ETAs des DIBt finden Sie unter Zulassungsdownload.

    DIBt-Suche

    Zulassungsdownload

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Eichen 87

    12205 Berlin

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Produktinfostelle für Lebensmittel, Landwirtschafts- & Fischereiprodukte sowie Bedarfsgegenstände

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Produktinformationsstelle für das Bauwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolonnenstraße 30 B

    10829 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 78730-0

    E-Mail: pcpc-germany@dibt.de

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    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen zur Markteinführung von Investitions- & Konsumgütern sowie sonstigen Produkten stellt die Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (PCP) hier zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (BAM) Produktinfostelle für Lebensmittel, Landwirtschafts- & Fischereiprodukte sowie Bedarfsgegenstände (BLE) Produktinformationsstelle für das Bauwesen (DIBt) am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de