Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

    Sonstige Steuern

    Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Steuer (Zahlung, Sätze, Steuererklärungen).

    Beschreibung

    Definition Steuerpflichten

    Körperschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind grundsätzlich mit ihren weltweit erzielten Einkünften steuerpflichtig. Körperschaften sind insbesondere Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

    Körperschaften, die keinen Sitz und keine Geschäftsleitung in Deutschland haben, können im Inland steuerpflichtig sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen. Dies betrifft beispielsweise Gewinne aus inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.

    Steuerpflichtig sind unter anderem Unternehmensgewinne, Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge. Für Veräußerungsgewinne kann unter Umständen eine Steuerbefreiung gelten.

    Arten von Unternehmenssteuern in Deutschland

    Die Gewinne von Körperschaften unterliegen in Deutschland der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %. Auf den Steuerbetrag entfällt oberhalb einer bestimmten Freigrenze zusätzlich ein Solidaritätszuschlag bis zu 5,5 %. Außerdem wird für Körperschaften, die eine inländische Betriebsstätte unterhalten, von den Gemeinden eine Gewerbesteuer erhoben. Insgesamt beträgt die Unternehmenssteuerbelastung im Durchschnitt ca. 30 Prozent.

    Für den Vollzug beziehungsweise die Durchführung der steuergesetzlichen Regelungen sind die Finanzverwaltungen der Länder zuständig.

    Die Körperschaft- und Gewerbesteuerklärung sind jährlich jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Werden die Erklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, endet die Steuererklärungsfrist erst mit Ablauf des Februars des Zweitfolgejahres.

    Die Erklärungen sind elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

    Nach entsprechender Festsetzung durch das Finanzamt sind ggf. quartalsweise Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu zahlen.

    Körperschaften sind grundsätzlich buchführungspflichtig. Mit der Steuererklärung ist jeweils eine elektronische Bilanz (E-Bilanz) an das Finanzamt zu übermitteln.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium der Finanzen (BMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 97

    10117 Berlin

    Dienstsitz Berlin

    Hausanschrift

    Am Propsthof 78a

    53121 Bonn

    Dienstsitz Bonn

    Postfachadresse

    Postfach 1

    53111 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 30 18682-3260

    Telefon Festnetz: +49 30 18682-0

    E-Mail: Poststelle@bmf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BMF, Finanzministerium

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 25.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Stichwörter

    Körperschaftsteuer, Vorauszahlungen, Steuererklärung, E-Bilanz, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de