• Schwanewede (Landkreis Osterholz, Niedersachsen)
Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)

Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten in Deutschland.

Beschreibung

Welche Verfahren müssen bei der Entsendung von Mitarbeitern aus einem EU-Land nach Deutschland eingehalten werden?

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen vor der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland in bestimmten Branchen eine Meldung abgeben.

Nähere Informationen gibt es hier.

Welcher Behörde soll die Entsendung gemeldet werden?

Der Arbeitgeber muss die Meldung gegenüber der Generalzolldirektion abgeben.
Die Meldung erfolgt auf dem Mindestlohn-Meldeportal.

Welche Informationen soll die Meldung enthalten?

Eine Übersicht über die Angaben, die die Meldung enthalten muss, findet sich hier.

Diese Angaben werden auf dem Mindestlohn-Meldeportal strukturiert abgefragt.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Adresse

Hausanschrift

Rochusstraße 1

53123 Bonn

Hausanschrift

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Kontakt

Fax: +49 30 18527-1830

Telefon Festnetz: +49 30 18527-0

Telefon Festnetz: +49 228 99527-0

Fax: +49 228 99527-2965

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Stichwörter

Arbeitsministerium, BMAS, Bundesarbeitsministerium, Bundessozialministerium, Sozialministerium

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Handlungsgrundlage(n)

Europäische Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Weitere Informationen

Informationen zu den Verfahrensvorschriften und zu den Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beachten müssen, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend in Deutschland beschäftigen, finden sich auf der Webseite des Zolls.

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.12.2022

Version

Technisch geändert am 05.06.2024

Stichwörter

Mindestlohn, Meldeportal, Meldung, Generalzolldirektion

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de