Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung
Die Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung. Ihr kostenloser Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen im EU-Ausland.
Beschreibung
Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen aus Deutschland oder dem EU-Ausland? Mit Hilfe einer Schlichtungsstelle lassen sich Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen meist gütlich lösen. Wurde der Vertrag im Internet geschlossen, können Verbraucher die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (kurz: OS-Plattform) nutzen, um Kontakt mit der richtigen Schlichtungsstelle aufzunehmen.
Die OS-Plattform bietet zum einen die Möglichkeit, eine "Beschwerde" gegen das Unternehmen einzureichen, zum anderen können Verbraucher und Unternehmer das "Direkte Gespräch" suchen. Lässt sich gemeinsam keine Einigung erzielen, kann das Unternehmen über die Plattform eine geeignete Schlichtungsstelle hinzuziehen.
In ganz Europa gibt es anerkannte Schlichtungsstellen, die Verbrauchern und Unternehmen helfen, ihre Streitigkeiten zu lösen. Gerade bei kleinen Streitwerten scheuen Verbraucher häufig den Gang vor Gericht. Schlichtungsstellen können dann eine Alternative sein. Sie arbeiten neutral, schnell, kompetent und sind für Verbraucher meist kostenlos.
Die OS-Plattform bietet einen zentralen Zugang zu allen anerkannten Schlichtungsstellen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen. Die zuständige Schlichtungsstelle befindet sich in der Regel in dem Land, aus dem das Unternehmen kommt. Das auf der Plattform integrierte Übersetzungstool hilft dabei, Sprachbarrieren zu überwinden. Als nationale Kontaktstelle für die OS-Plattform berät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucher und Unternehmer zur Funktionsweise der Plattform und zum Thema Schlichtungsstellen.
HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.
Ansprechpartner
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonisch Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Fristen
Melden sich Unternehmen nach 30 Tagen nicht auf der OS-Plattform, wird die Beschwerde automatisch geschlossen, so dass Verbraucher andere Maßnahmen ergreifen können, um die Streitigkeit zu lösen. Haben Verbraucher auf der Plattform das "Direkte Gespräch" gewählt, beträgt die Frist 90 Tage.
Durch die Einreichung eines Antrags bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle wird in Deutschland die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gehemmt.
Die Fristhemmung gilt allerdings nicht für die Einreichung einer Beschwerde auf der OS-Plattform.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Die Nutzung der OS-Plattform ist für Verbraucher und Unternehmer immer kostenlos. Schlichtungsstellen in der EU bieten ihren Service für Verbraucher meist ebenfalls kostenfrei an.
Hinweise (Besonderheiten)
Verfügbare Sprache: Englisch
Juristische Berater sprechen auch Französisch
Weitere Informationen
Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung
Verbraucher können die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen, um mit Unternehmen aus der gesamten EU Kontakt aufzunehmen und im direkten Gespräch eine Lösung für ihre Streitigkeit zu finden. Ein integriertes Übersetzungstool ermöglicht das gemeinsame Gespräch und überwindet Sprachbarrieren. Gelingt es nicht, gemeinsam eine Lösung zu finden, kann das Unternehmen eine geeignete Schlichtungsstelle hinzuziehen. Der Fall wird dann direkt über die Plattform an diese Schlichtungsstelle weitergeleitet.
Überall in Europa helfen Schlichtungsstellen Verbrauchern bei Problemen mit Unternehmen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt eine Übersicht mit allen Schlichtungsstellen in Europa zur Verfügung und unterstützt Verbraucher bei der Ermittlung der richtigen Schlichtungsstelle.
Schlichtungsstellen in Deutschland
Sie haben eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus Deutschland? Auch in diesem Fall können Schlichtungsstellen der jeweiligen Branche weiterhelfen. Es gibt zum Beispiel spezielle Schlichtungsstellen für Fernreisen & Nahverkehr oder für Telekommunikation & Post.
Unternehmen sind verpflichtet auf ihrer Webseite über Schlichtung zu informieren und einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Streitbeilegungsverfahren sind für Unternehmen im Regelfall freiwillig. Auch Händler profitieren von den Vorteilen eines Schlichtungsverfahrens. In einigen Branchen ist die Teilnahme an Schlichtungsverfahren für Unternehmen sogar verpflichtend.
Broschüre
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. am 28.04.2023
Stichwörter
Personenverkehr, Streitschlichtungsstelle, SÖP, EU-Streitbeilegungsrichtlinie, außergerichtliche Streitschlichtung, Beratung, Schlichtungsstelle, Verbraucherschutz, EU, außergerichtliche Streitbeilegung, Europäische Union, Schlichtung, Verbraucherschlichtungsstellen, Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsstelle, Verbraucherstreitbeilegung, Verbraucherschlichtung, Verbraucherbeschwerde, Schlichter, Beratung, Verbraucher, ADR, alternative Streitbeilegung, Ombuds- oder Schlichtungsstellen