EU-PATIENTEN.DE
Die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, EU-PATIENTEN.DE, beantwortet Fragen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, kostenfrei und wettbewerbsneutral.
Beschreibung
- Erläuterungen zu den verschiedenen Wegen zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistern im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
- Informationen der Patienten über die Rechte und Pflichten der Beteiligten auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
- Aufzeigen der Kostenübernahmemöglichkeiten des jeweils zuständigen Krankenversicherungsträgers.
- Erklärung der jeweiligen Vor- und Nachteile wenn mehrere Varianten/Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.
- Klärung von Rechnungen.
HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.
Ansprechpartner
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland, Nationale Kontaktstelle für die Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 9530-801
Telefon Festnetz: +49 228 9530-800
Telefon Festnetz: +49 228 9530-802
E-Mail: info@eu-patienten.de
Fristen
Wir haben keine Fristen. Es kann aber sein, dass eine Frist einzuhalten ist, z. B. für
- die Beantragung einer Leistung
- den Widerspruch zu einer Ablehnung der Krankenkasse für eine Kostenzusage
Bearbeitungsdauer
im Regelfall zwei Arbeitstage
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Verfügbare Sprachen: Englisch und bei telefonischer Beantwortung auch Spanisch und Französisch möglich.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie unter EU-PATIENTEN
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung am 28.04.2023
Stichwörter
Kostenerstattung Ausland, europäische Krankenversicherungskarte, Kuren im Ausland, Verschreibung im Ausland einlösen, Behandlungsmethode, Behandlungsfehler, Einlösen ausländischer Verschreibungen, Arztsuche, Patientenrechte, EHIC, Krankenversicherungsschutz im Ausland, EKUZ, seltene Krankheit, Krank im Urlaub, Behandlung im Ausland, Vordruck S2