Produktinformationsstellen für das Bauwesen
Gemäß der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) wurden in allen EU-Ländern Produktinformationsstellen für das Bauwesen eingerichtet. Das hilft Unternehmen und Bürgern zu verstehen, welche Regeln dort gelten, wo sie ihre Baupropdukte verkaufen möchten.
Beschreibung
Bei der Produktinformationsstelle für das Bauwesen erhalten Sie Informationen rund um die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland sowie über die einschlägigen technischen Regeln zur Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken.
Hier können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren. Sie finden Links zu den Kontaktdaten der bei der Europäischen Kommission benannten, unabhängigen Prüflabore und Zertifizierungsstellen: sogenannte notifizierte Stellen für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (AVCP, Assessment and Verification of Constancy of Performance).
Außerdem bieten wir Informationen, wie die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU mit Bezug auf Bauprodukte in Deutschland umgesetzt und durchgeführt werden (VO EU 2019/1020).
Im Rahmen der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) wurden europaweit Produktinformationsstellen für das Bauwesen (Product Contact Points for Construction) eingerichtet, damit sich Unternehmen und Bürger zügig ein Bild von der Rechtslage in dem Mitgliedstaat verschaffen können, in dem sie ihr Bauprodukt vermarkten möchten.
Wir informieren Sie über nationale Bestimmungen, die für Sie als Wirtschaftsakteur im Bauwesen in Deutschland zu beachten sind.
HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 78730-0
E-Mail: pcpc-germany@dibt.de
Internet
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
15 Arbeitstage
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Produktinformationsstelle für das Bauwesen am 17.05.2022
Stichwörter
Konformität, Marktzugang, Bauprodukt, Händler, Vermarktung, CE-Kennzeichnung, gegenseitige Anerkennung, Technische Spezifikation, Verwendung, Bewertung, Hersteller