01. Einheitliche Ansprechpartner

    Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner

    Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren. 

    Beschreibung

    Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!

    Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.

    Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

    Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:

    • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei Aufnahme und Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten in Deutschland einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
    • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland, einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
    • elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
    • Zielgruppen sind Gründerinnen und Gründer, Unternehmen sowie Antragsteller bei der Berufsqualifikationsanerkennung in Deutschland, der EU/EWR und aus Drittstaaten.

    Als EU-Bürger haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Unterstützungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.

    HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 34-37

    10115 Berlin

    Hausanschrift

    Villemombler Straße 76

    53123 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

    Fax: +49 30 18615-7010

    E-Mail: info@bmwk.bund.de

    E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Bundesenergieministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fristen

    Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

    Bearbeitungsdauer

    Bereitstellung von Informationen:

    • auf den Internetportalen: sofort
    • Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage

    Abwicklung von Verfahren:

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab und ist der entsprechenden Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.

    Kosten

    Die Informationsangebote der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung durch und die gebündelte Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen Einheitlichen Ansprechpartner können jedoch in einzelnen Bundesländern Gebühren anfallen. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Einheitlichen Ansprechpartner:

    Länder ohne EA-Gebühren:

    Baden- Württemberg

    Bayern

    Berlin

    Brandenburg

    Bremen

    Hessen

    Nordrhein-Westfalen

    Rheinland-Pfalz

    Saarland

    Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein

    Thüringen

    Länder mit EA-Gebühren:

    Hamburg

    Mecklenburg-Vorpommern

    Niedersachsen

    Sachsen

    Achtung! Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr, welche für die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner erhoben werden kann, fallen die jeweils regulären Gebühren für die durchgeführten Verfahren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren. Informationen hierzu können den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnommen werden.

    Die üblichen Zahlungsverfahren werden in der Regel unterstützt. Einzelheiten sind auf Portalen der jeweiligen Einheitlichen Ansprechpartner der Länder zu entnehmen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bereitstellung von Informationen:

    Die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner können in Deutsch und in Englisch in Anspruch genommen werden. Bei einzelnen Einheitlichen Ansprechpartnern können darüber hinaus auch weitere Sprachen in Anspruch genommen werden.

    Abwicklung von Verfahren:

    Deutsch

    Weitere Informationen

    Informationen zum Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Informationen zu den Einheitlichen Ansprechpartnern in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

    Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auch auf den Portalen der Einheitlichen Ansprechpartner der Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland am 17.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Grenzüberschreitende Tätigkeit, EAP, EA, Gewerbe anmelden, Gewerbe abmelden, start a business, Unternehmen gründen, Dienstleistungsrichtlinie, open a business, Einheitlicher Ansprechpartner, Unternehmen, EUGO, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Berufsqualifikationsanerkennung, Gewerbe Ummeldung, Gewerbe anmeldung, Unterstützung, Unternehmen abmelden, business, Gewerbemeldung, Unternehmensanmeldung, Gewerbeanzeige, Single Point of Contact, Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, SPOC, Vorhabenklärung, Gewerbe ummelden, EU-DLR, PSC, EU-Dienstleistungsrichtlinie, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbe anzeigen, Berufsanerkennung, einheitliche Stelle, Unterstützungsdienste, Unternehmen anmelden, Handwerksrolle, gewerbeanmelden, Point of Single Contact, One-stop-shop, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de