Rechte und Vorschriften für Fälle der grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

    Grenzüberschreitende Kindesentführung durch einen Elternteil

    Hier erhalten Sie nähere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil.

    Beschreibung

    Grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

    Wenn ein Elternteil oder eine andere Person Deutschland mit einem bisher hier lebenden Kind unter Verletzung eines hier geltenden Sorgerechts verlässt, kann der zurückgelassene Elternteil bzw. sonst Sorgeberechtigte seine Rechte auf verschiedene Weise geltend machen. Das gleiche gilt im Fall einer Entführung eines Kindes aus dem Ausland nach Deutschland.

    Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den nachfolgenden Rechtsgrundlagen:

    • Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 207) 
    • Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in den Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. EU Nr. L 338 S. 1) 
    • Verordnung (EU) Nr. 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in den Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl. EU 2019 Nr. L 178 S. 1 ff.)
    • das Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts -Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162)

    Zentrale Behörde im Sinne der oben genannten Vorschriften ist das Bundesamt für Justiz.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium der Justiz (BMJ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mohrenstraße 37

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 30 18580-9525

    Telefon Festnetz: +49 30 18580-0

    E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Broschüre des Bundesamtes für Justiz: " Internationale Kindschaftsverfahren

    Weiterführender Informationen zum Thema Kindesentführung auf dem Your Europe-Portal.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz am 09.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Stichwörter

    Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz, Haager Übereinkommen, Brüssel II a-Verordnung, Brüssel II b-Verordnung, Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English