• Würselen (Landkreis Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen)
Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Beschreibung

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht.

Ansprechpartner

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Adresse

Hausanschrift

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 198

53117 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 18681-0

Fax: +49 30 18681-12926

E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

Internet

Stichwörter

Bauministerium, BMI, Bundesbauministerium, Bundesheimatministerium, Bundesinnenministerium, Heimatministerium, Innenministerium

Version

Technisch geändert am 21.09.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat am 20.12.2022

Version

Technisch geändert am 05.06.2024

Stichwörter

Änderung der Geschlechtszugehörigkeit, Transsexuellengesetz

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de