Forschungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als Teil eines Bildungsprogramms

    Forschungsarbeiten in einem anderen Mitgliedstaat

    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat Forschungsarbeiten durchführen möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten während Ihrer Arbeit im Ausland.

    Beschreibung

    Kurzfristige Mobilität (bis zu 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen)

    Der §18e des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die kurzfristige Mobilität von Forschenden, die einen von einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801 besitzen. In diesen Fällen ist kein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich. Dies gilt für Aufenthalte bis zu 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen.

    Es ist ein Mitteilungsverfahren zur kurzfristigen Mobilität vorgesehen, welches vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt wird. Die Mitteilung muss vor der Einreise vollständig eingegangen sein.

    Langfristige Mobilität (180 Tage bis ein Jahr)

    In Fällen, in denen Forschende bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu Zwecken der Forschung besitzen, der im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt wurde, und sie einen Teil ihres Forschungsvorhabens in Deutschland für die Dauer von mehr als 180 Tagen und höchstens einem Jahr - sog. langfristige Mobilität von Forschern - durchführen möchten, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §18f AufenthG in Betracht.

    Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 18f AufenthG kann sowohl bei der zuständigen Ausländerbehörde als auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Wird der Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht, nimmt dieses den Antrag entgegen und leitet ihn an die zuständige Ausländerbehörde weiter.

    Neben dem Aufenthaltstitel des ersten EU-Staates, der für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie ausgestellt wird, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

    • anerkannter, gültiger Pass/Passersatz
    • Aufnahmevereinbarung 
    • Vertrag mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung 
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes inklusive eines Krankenversicherungsnachweises.

    zuständige Stelle

    EURAXESS Deutschland/ Nationale Koordinierungsstelle / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)/ E-Mail: info@euraxess.de

    Ansprechpartner

    EURAXESS Deutschland, Nationale Koordinierungsstelle, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)

    Adresse

    Postanschrift

    Heinrich-Konen 1

    53227 Bonn

    Hausanschrift

    Heinrich-Konen 5

    53227 Bonn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EURAXESS Deutschland/ Nationale Koordinierungsstelle / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Stichwörter

    Kurzfristige Mobilität, Aufenthaltsgesetz, Deutsches Aufenthaltsgesetz, Mitteilungsverfahren, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Langfristige Mobilität

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de