Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
    99154025000000

    Vorschriften im Todesfall

    Beschreibung

    Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium des Innern (BMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53117 Bonn

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    Hausanschrift

    Alt-Moabit 140

    10557 Berlin

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    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bauministerium, BMI, Bundesbauministerium, Bundesheimatministerium, Bundesinnenministerium, Heimatministerium, Innenministerium

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

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