Kauf und Verkauf eines Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat

    Fahrzeuge kaufen und verkaufen

    Beschreibung

    Autozulassung in einem anderen EU-Land und KfZ Steuer in einem anderen EU-Land

    Zulassungsbestimmungen

    Wenn Sie als EU-Bürger/-in nach Deutschland umziehen, müssen Sie Ihr Auto dort anmelden, wenn sein Standort in Deutschland begründet ist.

    Ausnahmen von der Zulassungspflicht

    Wenn Sie als EU-Bürger/-in nach Deutschland umziehen, können Sie Ihr Fahrzeug dort benutzen, während es noch in Ihrem bisherigen Wohnsitzland zugelassen ist.

    Sie können es ein Jahr lang benutzen, solange sein Standort nicht in Deutschland begründet ist. Der regelmäßige Standort wird grundsätzlich durch die Verwendung eines Fahrzeugs bestimmt. Es ist der Ort, von dem schwerpunktmäßig aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht. Wenn ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet ist, ist das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen.

    Studierende

    Bezüglich der Fahrzeugzulassung gibt es keine Sonderbestimmungen oder Ausnahmeregelungen für Studierende.

    Rentner, Besitzer von Zweitwohnungen, und Grenzgänger

    Als EU-Bürger/-in mit Zweitwohnsitz in Deutschland müssen Sie Ihr Fahrzeug dort anmelden, wenn sein Standort in Deutschland begründet ist.

    Frist für die Neuzulassung eines Fahrzeugs

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, müssen Sie ein Fahrzeug, das zuvor in einem anderen EU-Land zugelassen war, erneut zulassen, sobald die Wohnsitzverlegung erfolgt ist.

    Wird der Standort des Fahrzeug bereits vorher nach Deutschland verlagert, ist das Fahrzeug schon ab diesem Zeitpunkt in Deutschland zuzulassen.

    Für die Neuzulassung eines zuvor in einem anderen EU-Land zugelassenen Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde der Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig.

    Ausfuhr Nummernschilder

    Wenn Sie als Ausländer/-in in Deutschland ein Auto kaufen, dürfen Sie es mit Ausfuhrkennzeichen zurück in Ihr Wohnsitzland fahren. Zu den Anforderungen, die das Fahrzeug erfüllen muss, siehe unter "Allgemeine Regelungen".

    Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Behörde Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung und die Kennzeichenschilder in speziellen Verkaufsstellen für circa 10 - 40 Euro.

    Kfz Steuer

    Wenn Sie als EU-Bürger/-in Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben, müssen Sie als Halter/-in die Kraftfahrzeugsteuer jährlich im Voraus entrichten.

    Für folgende Fahrzeuge wird eine Steuervergünstigung gewährt:

    • Im Zeitraum 18. Mai 2011bis 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge: Vollständige Steuerbefreiung für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung.

    Fahrzeuge schwer behinderter Fahrzeughalter: Je nach Art und Grad der Behinderung wird eine vollständige Steuerbefreiung oder eine Steuervergünstigung in Höhe von 50 % gewährt. Der Fahrzeughalter, dem eine Steuervergünstigung in Höhe von 50 % zusteht, kann zwischen dieser oder der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr wählen. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung muss nachgewiesen werden. Zu beachten ist, dass das steuerbegünstigte Fahrzeug nur zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des begünstigten.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Invalidenstraße 44

    10115 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18300-0

    Fax: +49 30 18300-1920

    E-Mail: buergerinfo@bmvi-bund.de-mail.de

    E-Mail: poststelle@bmdv.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 02.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de