Gleichbehandlung
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz.
Beschreibung
Vorschriften zur gleichen Entlohnung für Männer und Frauen
Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Das Ziel ist die Unterstützung von Frauen (und Männern), ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Der sog. unbereinigte Gender Pay Gap beträgt in Deutschland 18 % (2021). Über das aktive Erwerbsleben hinaus führt der Gender Pay Gap durchschnittlich zu niedrigeren Renten von Frauen gegenüber Männern ( Gender Pension Gap (49%, 2019 Quelle: Gleichstellungsatlas).
Ausführlich Information zum EntgTranspG finden Sie unter Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
Ansprechpartner
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 02.12.2022
Stichwörter
Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsbewertungsverfahren, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Förderung der Entgelttransparenz, Meldung, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Individueller Auskunftsanspruch, Vergleichsentgelts, Beschwerdestelle, Berichtspflicht, Betriebliche Prüfverfahren, Beratungsstellen, Generalzolldirektion, Mindestlohn-Meldeportal